Welche gesetzlichen Reinheitsanforderungen muss Mineralwasser erfüllen?

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In Deutschland ist Mineralwasser eines der am strengsten kontrollierten Lebensmittel. Die gesetzlichen Anforderungen sind in der Mineral- und Tafelwasserverordnung (MTWV) sowie ergänzend in der EU-Richtlinie 2009/54/EG festgelegt.

Im Gegensatz zu Leitungswasser (Trinkwasserverordnung) muss natürliches Mineralwasser eine „ursprüngliche Reinheit“ aufweisen.

Hier sind die wichtigsten gesetzlichen Reinheitsanforderungen im Detail:

1. Ursprüngliche Reinheit

Dies ist das Kernmerkmal. Das Wasser muss aus unterirdischen, vor Verunreinigungen geschützten Wasservorkommen stammen.

  • Es darf keine anthropogenen (vom Menschen verursachten) Schadstoffe enthalten (z. B. Pestizidrückstände, Arzneimittelrückstände oder Abbauprodukte).
  • Die Reinheit muss direkt am Quellort nachgewiesen werden.

2. Mikrobiologische Anforderungen

Mineralwasser muss von Natur aus frei von Krankheitserregern sein. Die Grenzwerte sind sehr streng:

  • Escherichia coli und coliforme Keime: Nicht nachweisbar in 250 ml.
  • Enterokokken: Nicht nachweisbar in 250 ml.
  • Pseudomonas aeruginosa: Nicht nachweisbar in 250 ml.
  • Gesamtkeimzahl: Es gibt Grenzwerte für die Koloniezahl (beim Abfüllen max. 100 Keime pro ml bei 20–22 °C), um sicherzustellen, dass das Wasser mikrobiologisch stabil ist.

3. Verbot von Desinfektion und Aufbereitung

Anders als Leitungswasser darf Mineralwasser nicht desinfiziert werden.

  • Chlorung oder Ozonierung zur Keimabtötung sind verboten.
  • Es dürfen lediglich instabile Inhaltsstoffe wie Eisen, Mangan oder Schwefel entzogen werden (meist aus optischen oder geschmacklichen Gründen), sofern dies das Wasser in seiner wesentlichen Zusammensetzung nicht verändert.
  • Der Entzug von Arsen ist unter bestimmten Bedingungen erlaubt.
  • Dem Wasser darf nur Kohlensäure entzogen oder hinzugefügt werden.

4. Chemische Grenzwerte

Die MTWV legt Grenzwerte für bestimmte natürliche Inhaltsstoffe fest, die in hohen Konzentrationen gesundheitsschädlich sein könnten. Beispiele für Grenzwerte pro Liter:

  • Antimon: 0,005 mg
  • Arsen: 0,010 mg
  • Blei: 0,010 mg
  • Cadmium: 0,003 mg
  • Fluorid: 5,0 mg (ab 1,5 mg muss ein Warnhinweis auf das Etikett)
  • Nitrat: 50 mg (wobei viele Mineralwässer deutlich darunter liegen)
  • Nitrit: 0,1 mg

5. Amtliche Anerkennung und Überwachung

Ein Wasser darf sich erst dann „Natürliches Mineralwasser“ nennen, wenn es ein langwieriges amtliches Anerkennungsverfahren durchlaufen hat. Dabei werden über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr ca. 200 Einzeluntersuchungen (geologisch, chemisch, physikalisch, mikrobiologisch und hygienisch) durchgeführt. Danach finden laufend Eigen- und staatliche Kontrollen statt.

6. Besonderheit: „Geeignet für die Zubereitung von Säuglingsnahrung“

Wenn ein Mineralwasser diesen Zusatz auf dem Etikett trägt, gelten noch einmal deutlich strengere Grenzwerte (Auszug):

  • Nitrat: max. 10 mg/l
  • Nitrit: max. 0,02 mg/l
  • Natrium: max. 20 mg/l
  • Sulfat: max. 240 mg/l
  • Fluorid: max. 0,7 mg/l
  • Uran: max. 0,002 mg/l (2 Mikrogramm)

Zusammenfassung des Unterschieds zu Leitungswasser:

Während Leitungswasser durch technische Verfahren (Filtration, Chlorung etc.) „sauber gemacht“ werden darf, muss Mineralwasser bereits in der Tiefe rein sein und darf so gut wie nicht verändert werden. Es ist das einzige Lebensmittel in Deutschland, das eine amtliche Zulassung benötigt.

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