Welchen maximalen Holzfeuchteanteil darf Konstruktionsvollholz bei der Auslieferung aufweisen?

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Konstruktionsvollholz (KVH) darf bei der Auslieferung einen maximalen Holzfeuchteanteil von 18 % aufweisen.

Der definierte Standardwert liegt bei 15 % mit einer zulässigen Abweichung von ± 3 %.

Warum ist dieser Wert so wichtig?

  1. Formstabilität: Durch die niedrige Holzfeuchte (technische Trocknung) wird das nachträgliche Schwinden und Verformen (Verdrehen, Reißen) des Holzes im eingebauten Zustand minimiert.
  2. Verzicht auf chemischen Holzschutz: Bei einer Holzfeuchte von unter 20 % ist das Holz dauerhaft vor holzzerstörenden Pilzen geschützt. Gemäß DIN 68800-2 kann daher bei KVH im Innenbereich oder in geschützten Bereichen oft auf chemischen Holzschutz verzichtet werden.
  3. Passgenauigkeit: Da das Holz bereits nahe an der Gleichgewichtsfeuchte geliefert wird, die es später im Gebäude erreicht, bleiben Verbindungen und Maße maßhaltig.

Dieser Standard unterscheidet KVH deutlich von einfachem Bauholz (Schnittklasse S oder A), das oft noch "waldfrisch" oder nur oberflächlich getrocknet geliefert wird und deutlich höhere Feuchtigkeitswerte aufweisen kann.