Welche Probleme treten auf, wenn bei der Bestellung nicht zwischen Sichtqualität und Nicht-Sichtqualität von Konstruktionsvollholz unterschieden wird?

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Wenn bei der Bestellung von Konstruktionsvollholz (KVH) nicht explizit zwischen Sichtqualität (Si) und Nicht-Sichtqualität (NSi) unterschieden wird, führt dies in der Praxis fast immer zu Konflikten zwischen Planern, Handwerkern, Händlern und Bauherren.

Hier sind die spezifischen Probleme, die daraus entstehen:

1. Optische Mängel und Reklamationen (bei NSi statt Si)

Dies ist das häufigste Problem. Wird standardmäßig (oft automatisch NSi) geliefert, das Holz aber offen verbaut, entsprechen die optischen Merkmale nicht den Erwartungen des Bauherrn.

  • Bläue und Verfärbungen: Bei NSi sind großflächige Bläue oder Farbumschläge zulässig. In einem Wohnraum wird dies oft als „Schimmel“ missverstanden oder schlicht als hässlich empfunden.
  • Baumkanten (Wankante): Bei NSi sind Fehlstellen an den Kanten in gewissem Maße erlaubt. Das sieht unsauber aus und erschwert Anschlüsse (z. B. von Gipskartonplatten).
  • Größere Äste und Ausfalläste: NSi erlaubt deutlich mehr und größere Äste sowie Astausbrüche, die in Sichtbereichen störend wirken.
  • Risse: Zwar ist KVH rissarm, aber bei NSi sind breitere Trocknungsrisse zulässig als bei Si.

2. Erhöhte Kosten (bei Si statt NSi)

Wird pauschal „Sichtqualität“ bestellt, obwohl das Holz später in der Wand verschwindet (z. B. in einer Ständerwand oder gedämmten Zwischensparren), entstehen unnötige Kosten:

  • Preisdifferenz: KVH-Si ist deutlich teurer als KVH-NSi (aufgrund der aufwendigeren Sortierung und Oberflächenbearbeitung).
  • Ressourcenverschwendung: Es wird hochwertiges „schönes“ Holz dort verbaut, wo es niemand sieht, während es an anderer Stelle fehlen könnte.

3. Mehraufwand bei der Nachbearbeitung

Wenn fälschlicherweise NSi geliefert wurde, das eigentlich sichtbar bleiben soll, versuchen Handwerker oft, dies durch Nacharbeit zu retten:

  • Schleifen und Hobeln: NSi-Oberflächen sind oft rauer (Egalisierungsschnitt statt sauberem Hobelschlag). Das nachträgliche Schleifen auf der Baustelle ist extrem zeitaufwendig und staubig.
  • Ausspachteln: Astlöcher oder Risse müssen mühsam mit Holzfestiger oder Spachtelmasse verschlossen werden.
  • Anstriche: Um Verfärbungen (Bläue) zu verdecken, muss deckend gestrichen werden, obwohl vielleicht eine Lasur oder Naturoptik gewünscht war.

4. Rechtliche und vertragliche Konflikte

Ohne genaue Spezifikation im Leistungsverzeichnis oder in der Bestellung fehlt die rechtliche Grundlage bei Streitigkeiten:

  • Mangel oder nicht? Ein „Mangel“ liegt nur vor, wenn die gelieferte Ware von der vereinbarten Beschaffenheit abweicht. Wurde nichts vereinbart, gilt laut BGB oft nur eine „mittlere Art und Güte“ bzw. der Verwendungszweck. Da KVH primär ein konstruktiver Werkstoff ist, wird im Zweifel oft NSi als Standard angesehen.
  • Abnahmeverweigerung: Der Bauherr verweigert die Abnahme der Zimmererarbeiten, weil die Optik nicht gefällt, obwohl die Statik einwandfrei ist.

5. Logistische Probleme

  • Bauverzögerung: Wenn die falsche Qualität auf der Baustelle ankommt, muss sie zurückgeschickt und neu bestellt werden. Da KVH oft kommissioniert (auf Maß geschnitten) wird, dauert die Ersatzlieferung Tage oder Wochen.
  • Lagerhaltung: Händler führen oft nur NSi standardmäßig am Lager. Wer Si benötigt, aber nicht bestellt, bekommt das, was „da ist“.

Zusammenfassung der Unterschiede (als Entscheidungshilfe)

Merkmal NSi (Nicht-Sichtqualität) Si (Sichtqualität)
Oberfläche egalisiert (gehobelt, aber Fehlstellen zulässig) sauber gehobelt und gefast
Bläue/Farbe zulässig weitgehend frei von Verfärbungen
Baumkante zulässig (begrenzt) nicht zulässig
Äste keine besonderen Anforderungen an Optik festverwachsene Äste, wenig Ausfalläste
Einsatzort In der Wand, gedämmtes Dach, Verkleidungen Offene Dachstühle, Carports, Innenausbau

Fazit: Um Probleme zu vermeiden, muss in jedem Angebot, jeder Bestellung und jedem Ausführungsplan zwingend das Kürzel „Si“ oder „NSi“ hinter der Dimensionsangabe stehen (z.B. 100 lfm KVH 60/120 mm, NSi).

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