Nach welchen geltenden Normen wird die Qualität von Konstruktionsvollholz zertifiziert?
Die Zertifizierung und Qualitätssicherung von Konstruktionsvollholz (KVH) basiert auf einem Zusammenspiel aus europäisch harmonisierten Normen, nationalen Normen und vor allem einer speziellen Qualitätsvereinbarung der Verbände.
Hier sind die maßgeblichen Normen und Regelwerke:
1. Die zentrale Produktnorm: DIN EN 15497
Seit 2016 ist die DIN EN 15497 („Keilzinkenbelastbares Konstruktionsvollholz für tragende Zwecke – Leistungsanforderungen und Mindestanforderungen an die Herstellung“) die entscheidende europäische Norm.
- Sie regelt die Anforderungen an die Keilzinkung, die Festigkeit und die Dauerhaftigkeit.
- Sie bildet die Basis für die CE-Kennzeichnung des Produkts.
2. Festigkeitssortierung: DIN 4074-1
Bevor das Holz verarbeitet wird, muss es nach der Tragfähigkeit sortiert werden.
- DIN 4074-1: „Sortierung von Holz nach der Tragfähigkeit – Teil 1: Nadelschnittholz“.
- In der Regel wird KVH in der Sortierklasse S 10 TS (trocken sortiert) hergestellt, was der europäischen Festigkeitsklasse C24 (nach DIN EN 338) entspricht.
3. Festigkeitsklassen: DIN EN 338
Diese Norm definiert die mechanischen Eigenschaften (Biegefestigkeit, E-Modul usw.) der Holzklassen. KVH wird standardmäßig in der Klasse C24 geliefert.
4. Die „KVH-Vereinbarung“ (Der entscheidende Qualitätsstandard)
Da die gesetzlichen Normen (wie die DIN EN 15497) nur Mindestanforderungen an die Tragfähigkeit stellen, haben die deutschen Holzverbände (BDZ und VHT) die „Vereinbarung über Konstruktionsvollholz aus Fichte, Tanne, Kiefer, Lärche und Douglasie“ getroffen. Diese geht über die gesetzlichen Normen hinaus und definiert die spezifischen Eigenschaften, die KVH erst zum „KVH“ machen:
- Holzfeuchte: Festgelegt auf 15 % (± 3 %). Das ist trockener, als es die reine Bauholz-Norm verlangt (Minimierung von Rissbildung und Verzug).
- Erscheinungsklasse: Unterscheidung zwischen KVH-Si (für den sichtbaren Bereich) und KVH-NSi (für den nicht sichtbaren Bereich) mit genauen Vorgaben zu Astgrößen, Harzgallen und Bläue.
- Maßhaltigkeit: Sehr enge Toleranzen bei Breite und Höhe (meist gehobelt und gefast).
5. Klebstoffe: DIN EN 15425 oder DIN EN 301
Die für die Keilzinkung verwendeten Klebstoffe müssen den Anforderungen für tragende Bauteile entsprechen:
- DIN EN 15425: Einkomponenten-Polyurethan-Klebstoffe (PUR).
- DIN EN 301: Phenoplastische und aminoplastische Klebstoffe.
6. Überwachung und Zertifizierung
Die Qualitätssicherung erfolgt zweistufig:
- Werkseigene Produktionskontrolle (WPK): Der Hersteller prüft laufend selbst (z. B. Biegeversuche an den Keilzinken).
- Fremdüberwachung: Zertifizierte Stellen (wie die Materialprüfungsanstalten/MPA) prüfen regelmäßig, ob die Bedingungen der DIN EN 15497 und der KVH-Vereinbarung eingehalten werden. Betriebe, die dies erfüllen, dürfen das Überwachungszeichen (Ü-Zeichen) bzw. das KVH-Logo führen.
Zusammenfassung
Wenn Sie KVH kaufen oder ausschreiben, beziehen Sie sich rechtlich meist auf die DIN EN 15497 für die technische Zulassung und auf die KVH-Vereinbarung der Verbände für die erhöhten Qualitätsmerkmale (Feuchte, Oberfläche).