Ab welcher Körpergröße und welchem Alter ist die Nutzung einer Sitzerhöhung für Kinder gesetzlich vorgeschrieben und wann endet diese Pflicht?
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In Deutschland ist die Nutzung von Kindersitzen (zu denen auch Sitzerhöhungen gehören) gesetzlich in § 21 Abs. 1a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) geregelt.
Hier sind die genauen Vorgaben:
1. Wann endet die Pflicht?
Die Kindersitzpflicht (und damit die Pflicht zur Sitzerhöhung) endet, sobald eine der beiden folgenden Bedingungen erfüllt ist:
- Körpergröße: Das Kind ist mindestens 150 cm groß.
- Alter: Das Kind hat das 12. Lebensjahr vollendet (sprich: ab dem 12. Geburtstag).
Das bedeutet konkret:
- Ein Kind, das 11 Jahre alt, aber schon 155 cm groß ist, braucht keine Sitzerhöhung mehr.
- Ein Kind, das 12 Jahre alt, aber erst 140 cm groß ist, braucht gesetzlich ebenfalls keine Sitzerhöhung mehr (obwohl es aus Sicherheitsgründen oft noch empfohlen wird).
2. Ab wann darf eine Sitzerhöhung genutzt werden?
Es gibt kein festes gesetzliches Mindestalter für den Wechsel von einem Kleinkindsitz (mit eigenem Gurtsystem) auf eine Sitzerhöhung. Ausschlaggebend sind hier die Zulassung des jeweiligen Sitzes und das Gewicht/die Größe des Kindes:
- Nach Gewicht (Norm ECE R44/04): Die meisten Sitzerhöhungen sind für die Gruppen II und III zugelassen, also ab 15 kg (ca. 3,5 bis 4 Jahre). Es gibt jedoch auch einfache Sitzerhöhungen ohne Rückenlehne, die erst ab 22 kg (und oft erst ab 125 cm) zugelassen sind.
- Nach Körpergröße (i-Size / Norm UN ECE R129): Hier richten sich die Angaben nach der Körpergröße (meist ab 100 cm).
Wichtige Sicherheitshinweise:
- Sitzerhöhung mit Rückenlehne: Experten (wie der ADAC) raten dringend dazu, Sitzerhöhungen mit Rückenlehne und Kopfstütze zu verwenden. Einfache „Sitzkissen“ bieten keinen Seitenaufprallschutz und führen oft dazu, dass der Schultergurt zu nah am Hals des Kindes verläuft.
- Gurtverlauf: Der Dreipunktgurt des Autos muss optimal über die Mitte der Schulter und tief über das Becken verlaufen. Liegt der Gurt am Hals an (weil das Kind unter 150 cm groß ist und keine Sitzerhöhung nutzt), besteht bei einem Unfall Lebensgefahr durch Strangulation oder schwere innere Verletzungen.
- Rückbank ist sicherer: Auch wenn Kinder ab 12 Jahren oder 150 cm vorne sitzen dürfen, ist die Rückbank statistisch gesehen der sicherste Ort im Auto.
Zusammenfassend: Die Pflicht endet mit 150 cm Größe ODER am 12. Geburtstag. Die Nutzung beginnt meist ab 15 kg bzw. ca. 100 cm Körpergröße, sofern der Sitz dafür zugelassen ist.