Ab welcher Körpergröße ist eine Sitzerhöhung ohne Rückenlehne gesetzlich überhaupt erst zulässig?

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Eine Sitzerhöhung ohne Rückenlehne (auch „Einfach-Sitzerhöhung“ genannt) ist gesetzlich erst ab folgenden Werten zulässig:

  • Körpergröße: mindestens 125 cm
  • Gewicht: mindestens 22 kg

Rechtlicher Hintergrund (ECE-Regelungen)

Seit einer Änderung der europäischen Prüfnormen (ECE R44/04) im Jahr 2017 dürfen Hersteller Sitzerhöhungen ohne Lehne nur noch für Kinder der Gruppe 3 zulassen. Das entspricht den oben genannten Werten (ab 22 kg und 125 cm).

Zuvor waren einfache Sitzerhöhungen auch schon für die Gruppe 2 (ab 15 kg) zugelassen. Wer noch eine alte Sitzerhöhung mit entsprechender Zulassung besitzt, darf diese theoretisch aufgrund des Bestandsschutzes noch verwenden – experten raten jedoch dringend davon ab.

Warum die Rückenlehne wichtig ist

Obwohl die Sitzerhöhung ab 125 cm erlaubt ist, empfehlen Organisationen wie der ADAC oder die Stiftung Warentest, so lange wie möglich einen Kindersitz mit Rückenlehne und Schlafstützen zu verwenden. Die Gründe sind:

  1. Seitenschutz: Einfache Sitzerhöhungen bieten keinerlei Schutz bei einem Seitenaufprall.
  2. Gurtführung: Die Rückenlehne sorgt dafür, dass der Schultergurt optimal über die Schulter läuft und nicht am Hals einschneidet.
  3. Halt: Wenn das Kind im Auto einschläft, kippt es auf einer einfachen Sitzerhöhung leicht zur Seite, wodurch der Gurt nicht mehr richtig sitzt.

Die allgemeine Kindersitzpflicht

Zur Erinnerung: In Deutschland müssen Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr oder bis zu einer Größe von 150 cm durch einen entsprechenden Kindersitz gesichert werden. Erst wenn eine dieser beiden Bedingungen erfüllt ist, reicht der normale Dreipunktgurt des Autos allein aus.

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