Ab welcher Körpergröße ist die Sitzerhöhung ohne Rückenlehne sicherheitstechnisch vertretbar?

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Sicherheitstechnisch und gesetzlich gibt es hier zwei verschiedene Antworten. Während das Gesetz ein Minimum festlegt, raten Sicherheitsexperten (wie ADAC oder ÖAMTC) zu deutlich strengeren Maßstäben.

Hier ist die Aufschlüsselung:

1. Die gesetzliche Regelung (Zulassung)

Seit Anfang 2017 gilt für neu in den Handel kommende Sitzerhöhungen ohne Rückenlehne:

  • Mindestgröße: 125 cm
  • Mindestgewicht: 22 kg (entspricht der Gruppe 3)

Sitzerhöhungen für kleinere Kinder (ab 15 kg/Gruppe 2) müssen zwingend eine Rückenlehne haben, um neu zugelassen zu werden. Ältere Modelle haben zwar teilweise noch Bestandsschutz, sind aber aus Sicherheitsaspekten nicht zu empfehlen.

2. Die sicherheitstechnische Empfehlung (Wann ist es "vertretbar"?)

Experten sind sich einig: Eine Sitzerhöhung ohne Lehne ist immer nur die zweitbeste Lösung. Sicherheitstechnisch "vertretbar" ist sie erst dann, wenn das Kind für einen Kindersitz mit Lehne zu groß oder zu breit geworden ist, aber die gesetzliche Grenze von 150 cm noch nicht erreicht hat.

Eine Sitzerhöhung ohne Lehne ist erst dann vertretbar, wenn:

  1. Die Größe stimmt: Das Kind sollte mindestens 125 cm, idealerweise eher 135 cm groß sein.
  2. Der Gurtverlauf passt: Der Schräggurt muss mittig über die Schulter laufen (nicht am Hals einschneiden und nicht vom Oberarm rutschen). Der Beckengurt muss flach über die Oberschenkel/Leistenbeugen laufen, nicht über den Bauch.
  3. Die Sitzbank des Autos passt: Der Kopf des Kindes muss durch die Kopfstütze des Fahrzeugs gestützt werden (die Sitzerhöhung selbst bietet keinen Kopfschutz).

3. Warum die Rückenlehne so wichtig ist (Risiken ohne Lehne)

Selbst wenn das Kind 125 cm groß ist, bietet die einfache Sitzerhöhung zwei gravierende Nachteile:

  • Kein Seitenaufprallschutz: Bei einem seitlichen Crash knallt der Kopf des Kindes direkt gegen die Tür oder die Scheibe. Die Rückenlehne eines vollwertigen Kindersitzes fängt diesen Schwung ab und schützt den Kopf- und Nackenbereich.
  • Verrutschender Gurt: Wenn das Kind einschläft, sackt es ohne Rückenlehne zur Seite weg. Dadurch rutscht der Gurt in eine gefährliche Position (z. B. vor den Hals oder unter den Arm), was bei einem Unfall zu schwersten inneren Verletzungen führen kann.

Fazit

Sicherheitstechnisch vertretbar ist die Sitzerhöhung ohne Lehne ab ca. 125 cm nur als Ausnahmelösung (z. B. im Urlaub, im Taxi oder bei kurzen Fahrten in fremden Autos).

Für das tägliche Auto sollte das Kind bis zum Ende der Kindersitzpflicht (150 cm oder 12 Jahre) in einem Sitz mit Rückenlehne (einem sogenannten Hype-Back-Booster) sitzen. Das Verletzungsrisiko bei einem Seitenaufprall ist ohne Lehne um ein Vielfaches höher.