Worin liegt der rechtliche Unterschied zwischen stillem Mineralwasser und Leitungswasser?

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Der rechtliche Unterschied zwischen stillem Mineralwasser und Leitungswasser in Deutschland ist fundamental, da beide Produkte unterschiedlichen Verordnungen unterliegen. Während Leitungswasser unter die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) fällt, wird natürliches Mineralwasser durch die Mineral- und Tafelwasserverordnung (MTV) reguliert.

Hier sind die wichtigsten rechtlichen Unterschiede im Detail:

1. Die Herkunft und die "ursprüngliche Reinheit"

  • Mineralwasser: Es muss aus unterirdischen, vor Verunreinigungen geschützten Wasservorkommen stammen und direkt am Quellort abgefüllt werden. Der Gesetzgeber schreibt eine "ursprüngliche Reinheit" vor. Das bedeutet, es darf durch Umwelteinflüsse nicht verunreinigt sein.
  • Leitungswasser: Es kann aus Grundwasser, aber auch aus Oberflächenwasser (Talsperren, Flüssen, Seen) gewonnen werden. Es muss nicht "ursprünglich rein" sein, sondern wird durch Aufbereitung in einen Zustand versetzt, der den gesundheitlichen Anforderungen entspricht.

2. Die amtliche Anerkennung

  • Mineralwasser: Es ist das einzige Lebensmittel in Deutschland, das eine amtliche Anerkennung benötigt. Hierfür sind über 200 Einzeluntersuchungen nötig, die die geologische Reinheit und die konstante Zusammensetzung belegen.
  • Leitungswasser: Es benötigt keine staatliche Anerkennung als spezifisches Produkt, muss aber permanent die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung einhalten.

3. Erlaubte Aufbereitungsverfahren (Behandlung)

Dies ist einer der größten rechtlichen Unterschiede:

  • Mineralwasser: Die Behandlung ist extrem eingeschränkt. Erlaubt ist fast nur der Entzug von Eisen und Schwefel (aus optischen oder geschmacklichen Gründen) sowie der Entzug oder Zusatz von Kohlensäure. Es dürfen keine Desinfektionsmittel (wie Chlor) zugesetzt werden.
  • Leitungswasser: Hier sind zahlreiche Aufbereitungsverfahren erlaubt. Es darf gefiltert, belüftet und chemisch aufbereitet werden (z. B. Chlorung zur Desinfektion, Zusatz von Phosphaten zur Korrosionshemmung der Rohre).

4. Mineralstoffgehalt

  • Mineralwasser: Es zeichnet sich durch eine konstante Zusammensetzung an Mineralstoffen und Spurenelementen aus, die im Rahmen der amtlichen Anerkennung festgelegt wird. Schwankungen sind nur in sehr engen Grenzen zulässig.
  • Leitungswasser: Der Mineralstoffgehalt ist gesetzlich nicht festgelegt und schwankt je nach Region und Herkunft des Wassers stark.

5. Ort der Kontrolle und Verantwortlichkeit

  • Mineralwasser: Die Qualität muss am Quellort bzw. an der Abfüllanlage gewährleistet sein. Der Brunnenbetreiber haftet für die Qualität in der Flasche.
  • Leitungswasser: Die Wasserwerke garantieren die Qualität bis zum Hausanschluss. Für die letzten Meter (die Rohre im Haus) ist der Hauseigentümer verantwortlich. Die Trinkwasserverordnung legt Grenzwerte fest, die am "Zapfhahn" des Verbrauchers eingehalten werden müssen.

6. Grenzwerte

Interessanterweise sind die Grenzwerte nicht identisch:

  • Für manche Stoffe (z. B. Arsen, Blei, Kupfer) sind die Grenzwerte in der Trinkwasserverordnung teilweise strenger als in der Mineralwasserverordnung.
  • Umgekehrt gibt es für Mineralwasser spezifische Anforderungen an die Reinheit von der Quelle an, die Leitungswasser (das oft erst gereinigt werden muss) gar nicht erfüllen könnte.

Zusammenfassung

Der rechtliche Kernunterschied ist: Leitungswasser ist ein technisch aufbereitetes Naturprodukt, das überall verfügbar und streng kontrolliert ist. Natürliches Mineralwasser ist ein amtlich anerkanntes Naturprodukt, das naturbelassen bleiben muss und dessen Reinheit bereits an der Quelle gesetzlich garantiert sein muss.

Hinweis: "Stilles" Mineralwasser unterscheidet sich rechtlich von "sprudelndem" nur durch den (fehlenden) Kohlensäuregehalt; die strengen Regeln der Mineralwasserverordnung gelten für beide gleichermaßen.

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