Was ist der rechtliche Unterschied zwischen natürlichem Mineralwasser, Tafelwasser und Leitungswasser?
In Deutschland wird der Unterschied zwischen den verschiedenen Wasserarten durch zwei wesentliche Verordnungen geregelt: die Mineral- und Tafelwasserverordnung (MinTafelWV) und die Trinkwasserverordnung (TrinkwV).
Hier sind die rechtlichen Unterschiede im Detail:
1. Natürliches Mineralwasser
Mineralwasser ist das am strengsten reglementierte Wasser in Deutschland. Es ist das einzige Lebensmittel, das eine amtliche Anerkennung benötigt.
- Rechtsgrundlage: Mineral- und Tafelwasserverordnung (MinTafelWV).
- Herkunft: Es muss aus unterirdischen, vor Verunreinigungen geschützten Wasservorkommen stammen und aus einer oder mehreren natürlichen oder künstlich erschlossenen Quellen gewonnen werden.
- Abfüllung: Es muss direkt am Quellort in die für den Endverbraucher bestimmten Flaschen abgefüllt werden.
- Behandlung: Es darf kaum behandelt werden. Erlaubt ist lediglich der Entzug von Eisen und Schwefel (aus optischen oder geschmacklichen Gründen) sowie der Entzug oder Zusatz von Kohlensäure. Es dürfen keine Stoffe hinzugefügt werden, die die Keimzahl verändern.
- Eigenschaft: Es muss eine "ursprüngliche Reinheit" aufweisen und eine konstante Zusammensetzung der Mineralstoffe haben (auch wenn der früher vorgeschriebene Mindestgehalt an Mineralstoffen heute rechtlich nicht mehr existiert).
2. Tafelwasser
Tafelwasser ist kein Naturprodukt, sondern ein industriell hergestelltes Produkt. Es ist im Grunde ein "Mix-Getränk" auf Wasserbasis.
- Rechtsgrundlage: Mineral- und Tafelwasserverordnung (MinTafelWV).
- Herkunft: Keine spezifische Quelle vorgeschrieben. Es kann aus Trinkwasser (Leitungswasser), Mineralwasser, Natursole oder Meerwasser bestehen.
- Zusammensetzung: Es dürfen verschiedene Wasserarten gemischt werden. Zudem dürfen Mineralsalze und Kohlensäure hinzugefügt werden.
- Abfüllung: Es darf überall abgefüllt werden (nicht ortsgebunden) und darf auch über Zapfanlagen (z. B. in der Gastronomie) ausgeschenkt werden.
- Anerkennung: Eine amtliche Anerkennung ist nicht erforderlich.
3. Leitungswasser (Trinkwasser)
Leitungswasser ist das am besten kontrollierte Lebensmittel in Deutschland.
- Rechtsgrundlage: Trinkwasserverordnung (TrinkwV).
- Herkunft: Es wird meist aus Grundwasser, Oberflächenwasser (Talsperren, Flüsse) oder Quellwasser gewonnen.
- Behandlung: Im Gegensatz zu Mineralwasser darf (und muss) Leitungswasser aufbereitet werden. Rund 90 verschiedene Zusatzstoffe und Verfahren sind zur Reinigung und Desinfektion erlaubt (z. B. Chlorung, Ozonung, Filtration), um die strengen Grenzwerte für Schadstoffe einzuhalten.
- Kontrolle: Die Wasserversorger garantieren die Qualität bis zum Hausanschluss. Ab dort ist der Hauseigentümer für die Rohre verantwortlich.
- Transport: Die Lieferung erfolgt über das öffentliche Rohrleitungsnetz direkt in den Haushalt.
Zusammenfassung der Unterschiede
| Merkmal | Natürliches Mineralwasser | Tafelwasser | Leitungswasser |
|---|---|---|---|
| Gesetz | MinTafelWV | MinTafelWV | Trinkwasserverordnung |
| Anerkennung | Amtlich erforderlich | Nicht erforderlich | Nicht erforderlich |
| Herkunft | Unterirdisch, geschützt | Beliebig (Mix möglich) | Grund-/Oberflächenwasser |
| Aufbereitung | Fast keine (nur Eisen/S) | Beliebig erlaubt | Umfangreich erlaubt |
| Abfüllung | Direkt an der Quelle | Überall (Flasche/Tank) | Rohrleitungsnetz |
| Besonderheit | Ursprüngliche Reinheit | "Design-Wasser" | Strenge Grenzwerte |
Hinweis zum Quellwasser: Es gibt auch noch "Quellwasser". Dieses liegt rechtlich zwischen Leitungswasser und Mineralwasser. Es muss aus unterirdischen Vorkommen stammen und am Quellort abgefüllt werden, benötigt aber keine amtliche Anerkennung und muss "nur" den Standards von Trinkwasser entsprechen.