Wie hoch muss der gesetzliche Mindestanteil an Kakao in Vollmilchschokolade sein?
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Der gesetzliche Mindestanteil an Kakao (Gesamtkakaotrockenmasse) in Vollmilchschokolade (bzw. Milchschokolade) beträgt laut der deutschen Kakaoverordnung (KakaoV) und der entsprechenden EU-Richtlinie:
Mindestens 25 %
Zusätzlich müssen folgende Bestandteile enthalten sein:
- Mindestens 14 % Milchtrockenmasse (aus teilentwässerter oder entwässerter Vollmilch, Teilmagermilch oder Magermilch, Sahne usw.).
- Mindestens 3,5 % Milchfett.
- Der Gesamtfettgehalt (aus Kakaobutter und Milchfett) muss mindestens 25 % betragen.
Wichtig zu wissen:
- Viele Hersteller bieten heute „Edel-Vollmilchschokoladen“ an, die oft einen deutlich höheren Kakaoanteil (meist zwischen 30 % und 45 %) haben. Die 25 % sind lediglich die rechtliche Untergrenze, damit ein Produkt überhaupt als Milchschokolade verkauft werden darf.
- Bei Zartbitterschokolade (dunkler Schokolade) liegt der gesetzliche Mindestanteil an Kakao deutlich höher, nämlich bei mindestens 35 % (wobei hochwertige Bitterschokoladen meist 50 % bis 70 % oder mehr enthalten).