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Wie hoch muss der gesetzliche Mindestanteil an Kakao in Vollmilchschokolade sein?
Der gesetzliche Mindestanteil an Kakao (Gesamtkakaotrockenmasse) in Vollmilchschokolade (bzw. Milchschokolade) beträgt laut der deutschen Kakaoverordnung (KakaoV) und der entsprechenden EU-Richtlinie: Mindestens 25 % Zusätzlich müssen folgende Bestandteile enthalten sein:
Mindestens 14 % Milchtrockenmasse (aus teilentwässerter oder entwässerter Vollmilch, Teilmagermilch oder Magermilch, Sahne usw ...
Welche ethischen Probleme im Zusammenhang mit Kinderarbeit bestehen beim Anbau von Kakao für Zartbitterschokolade?
Der Anbau von Kakao, insbesondere in Westafrika (Elfenbeinküste und Ghana, die zusammen etwa 60-70 % der Weltproduktion decken), ist seit Jahrzehnten mit massiven ethischen Problemen im Bereich der Kinderarbeit belastet ...
Wie problematisch ist die Verwendung des Begriffs im Hinblick auf die Kolonialgeschichte der Hauptzutaten Zucker und Kakao?
Die Verwendung von Begriffen wie „Mohrenkopf“ oder „Negerkuss“ ist im Hinblick auf die Kolonialgeschichte der Hauptzutaten Zucker und Kakao als hochgradig problematisch einzustufen. Die Problematik ergibt sich aus einer Verbindung von rassistischer Namensgebung und der gewaltvollen Ausbeutungsgeschichte der Rohstoffe, die diese Süßwaren erst ermöglichten ...
Wie hoch muss der gesetzliche Mindestanteil an Kakao sein, damit ein Produkt als Zartbitterschokolade verkauft werden darf?
Damit ein Produkt in Deutschland (und EU-weit) rechtlich als Schokolade (im Sinne von dunkler Schokolade oder Zartbitterschokolade) bezeichnet werden darf, muss der gesetzliche Mindestanteil an Gesamtkakaotrockenmasse laut der Kakaoverordnung bei mindestens 35 % liegen ...
Kann man mit einer Kapselmaschine auch andere Getränke wie Tee oder Kakao zubereiten?
Ja, das ist absolut möglich! Die meisten gängigen Kapselsysteme bieten mittlerweile weit mehr als nur Kaffee oder Espresso an. Hier ist eine Übersicht, wie das bei den verschiedenen Systemen funktioniert: 1 ...