Wie hoch muss der Anteil an Dinkelmehl sein, damit ein Produkt rechtlich als Dinkelbrot bezeichnet werden darf?
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Damit ein Produkt in Deutschland rechtlich als Dinkelbrot bezeichnet werden darf, muss es einen Anteil von mindestens 90 Prozent Dinkelmahlerzeugnissen (Dinkelmehl, Dinkelschrot) aufweisen.
Diese Regelung ist in den Leitsätzen für Brot und Kleingebäck des Deutschen Lebensmittelbuchs festgeschrieben.
Hier die Details zur Kennzeichnung:
- Dinkelbrot: Besteht zu mindestens 90 % aus Dinkelmahlerzeugnissen (bezogen auf den Getreideanteil).
- Dinkelmischbrot: Besteht zu mehr als 50 %, aber weniger als 90 % aus Dinkelmahlerzeugnissen.
- Brot mit Dinkel: Wenn der Dinkelanteil geringer ist, darf das Wort "Dinkel" meist nur in der Zutatenliste oder als beschreibender Zusatz (z. B. "mit 20 % Dinkel") auftauchen, aber das Brot darf nicht einfach nur "Dinkelbrot" heißen.
Wichtig zu wissen: Die Prozentangabe bezieht sich immer auf die Gesamtmenge der Getreideerzeugnisse im Teig, nicht auf das Gesamtgewicht des fertigen Brotes (das ja auch Wasser, Hefe und Salz enthält). Wenn ein Bäcker also 10 kg Mehl für den Teig mischt, müssen mindestens 9 kg davon aus Dinkel bestehen, damit er es als Dinkelbrot verkaufen darf.