Wie hoch ist der gesetzlich vorgeschriebene Mindestanteil an Früchten in Fruchtjoghurt?

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Die gesetzlich vorgeschriebene Menge an Früchten hängt in Deutschland (und ähnlich in der EU) von der genauen Bezeichnung auf der Verpackung ab. Es gibt drei Kategorien, die in den „Leitsätzen für Milcherzeugnisse“ definiert sind:

  1. Fruchtjoghurt: Hier ist der Fruchtanteil am höchsten. Er muss mindestens 6 % betragen.
  2. Joghurt mit Fruchtzubereitung: In dieser Kategorie muss der Fruchtanteil zwischen 3,5 % und 6 % liegen.
  3. Joghurt mit Fruchtgeschmack: Diese Bezeichnung wird verwendet, wenn der Fruchtanteil weniger als 3,5 % beträgt oder der Geschmack hauptsächlich durch Aromen erzeugt wird. Hier müssen theoretisch gar keine echten Früchte enthalten sein.

Zusammenfassend: Wenn auf dem Becher explizit „Fruchtjoghurt“ steht, müssen mindestens 6 % Früchte enthalten sein.

Ein kleiner Tipp für den Einkauf: Die Prozentangabe bezieht sich auf das Gesamtgewicht des Joghurts. Bei einem 150-Gramm-Becher „Fruchtjoghurt“ (6 %) sind das also lediglich etwa 9 Gramm Frucht – was ungefähr einer einzelnen mittelgroßen Erdbeere entspricht. Der Rest der „Fruchtzubereitung“ besteht meist aus Zucker, Verdickungsmitteln und Aromen.