Was ist der rechtliche Unterschied in der Bezeichnung zwischen einem „Wiener Schnitzel“ und einem „Schweineschnitzel“?
Der rechtliche Unterschied zwischen einem „Wiener Schnitzel“ und einem „Schweineschnitzel“ (oder einem „Schnitzel Wiener Art“) liegt primär in der verwendeten Fleischart. Dies ist in Deutschland im Deutschen Lebensmittelbuch (Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse) und in Österreich im Codex Alimentarius Austriacus streng geregelt.
Hier sind die Details:
1. Wiener Schnitzel
Ein Gericht darf nur dann als „Wiener Schnitzel“ bezeichnet werden, wenn es aus Kalbfleisch besteht.
- Rechtliche Vorgabe: Die Bezeichnung ist eine geschützte Verkehrsbezeichnung. Werden Gäste oder Kunden getäuscht, indem Schweinefleisch als „Wiener Schnitzel“ verkauft wird, liegt ein Verstoß gegen das Lebensmittelrecht (Irreführung des Verbrauchers) vor.
- Zubereitung: Es muss aus der Keule des Kalbes geschnitten, geklopft, paniert und in Schmalz oder Butter(schmalz) ausgebacken sein.
2. Schnitzel Wiener Art
Da Schweinefleisch deutlich günstiger ist als Kalbfleisch, hat sich diese Bezeichnung für die Variante vom Schwein etabliert.
- Rechtliche Vorgabe: Die Bezeichnung „Wiener Art“ signalisiert dem Gast, dass das Schnitzel zwar wie ein Wiener Schnitzel zubereitet wurde (also paniert und gebraten), aber nicht aus Kalbfleisch besteht.
- Fleischart: In der Regel wird hierfür Schweinefleisch verwendet. Rechtlich ist es zulässig, wenn auf der Speisekarte klargestellt wird, dass es sich um Schweinefleisch handelt (z. B. „Schnitzel Wiener Art vom Schwein“).
3. Schweineschnitzel
Dies ist die allgemeine Bezeichnung für ein Schnitzel aus Schweinefleisch.
- Rechtliche Vorgabe: Es muss zwingend vom Schwein stammen.
- Zubereitung: Ein „Schweineschnitzel“ muss nicht zwingend paniert sein (es kann auch ein „Natur-Schnitzel“ sein), außer es wird zusätzlich als „paniert“ oder „nach Wiener Art“ deklariert.
Zusammenfassung der Bezeichnungen
| Bezeichnung | Fleischart | Rechtliche Bedeutung |
|---|---|---|
| Wiener Schnitzel | Kalbfleisch | Absolut verbindlich. Schweinefleisch hierunter zu verkaufen ist rechtlich unzulässig (Betrug/Irreführung). |
| Schnitzel Wiener Art | Meist Schwein | Bezieht sich auf die Zubereitungsweise (Panade). Die Fleischart muss oft zusätzlich angegeben werden. |
| Schweineschnitzel | Schweinefleisch | Eindeutige Herkunftsbezeichnung des Fleisches. |
Warum ist das wichtig?
Gastronomen müssen hier sehr genau sein. Wenn ein Prüfer des Ordnungsamtes oder der Lebensmittelüberwachung feststellt, dass ein als „Wiener Schnitzel“ deklariertes Gericht aus Schweinefleisch besteht, drohen Bußgelder und Abmahnungen.
Einzige Ausnahme: In manchen Regionen ist die Bezeichnung „Wiener Schnitzel vom Schwein“ akzeptiert, da hier durch den Zusatz „vom Schwein“ die Verwechslungsgefahr mit dem Original-Kalbsschnitzel ausgeschlossen wird. Rein rechtlich sauberer ist jedoch die Bezeichnung „Schnitzel Wiener Art“.