Was ist laut EU-Verordnung der rechtliche Unterschied zwischen der Bezeichnung „Konfitüre“ und „Marmelade“?

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Der rechtliche Unterschied zwischen „Konfitüre“ und „Marmelade“ ist in der EU-Richtlinie 2001/113/EG (in Deutschland umgesetzt durch die Konfitürenverordnung) genau festgelegt.

Kurz gefasst lässt sich der Unterschied am verwendeten Obst festmachen:

1. Marmelade

Nach EU-Recht darf die Bezeichnung „Marmelade“ nur noch für Erzeugnisse verwendet werden, die aus Zitrusfrüchten hergestellt wurden.

  • Zutaten: Verwendet werden dürfen Fruchtmark, Fruchtsaft, wässrige Auszüge oder die Schale von Zitrusfrüchten (z. B. Orangen, Zitronen, Limetten, Grapefruits).
  • Fruchtanteil: In der Regel müssen mindestens 200 Gramm Zitrusfrüchte auf 1.000 Gramm Enderzeugnis verwendet werden (davon mindestens 75 Gramm aus dem Fruchtfleisch).

2. Konfitüre

„Konfitüre“ ist der Begriff für Brotaufstriche, die aus anderen Fruchtarten (oder Mischungen mit Zitrusfrüchten) hergestellt werden.

  • Zutaten: Sie wird aus Fruchtmark oder Fruchtpulpe einer oder mehrerer Fruchtsorten, Zucker und Wasser hergestellt.
  • Fruchtanteil: Der Mindestfruchtanteil liegt im Allgemeinen bei 350 Gramm pro 1.000 Gramm (bei einigen Früchten wie Johannisbeeren oder Quitten gelten abweichende Werte).
  • Konfitüre extra: Hier ist der Fruchtanteil höher (in der Regel mindestens 450 Gramm pro 1.000 Gramm).

Warum sagen wir im Alltag trotzdem oft „Erdbeermarmelade“?

Der Grund für die strikte EU-Regelung liegt im englischen Sprachgebrauch. Im Englischen bezeichnet „marmalade“ traditionell nur die Bitterorangenmarmelade, während andere Fruchtaufstriche „jam“ heißen. Um den EU-Binnenmarkt zu vereinheitlichen, wurde diese britische Definition übernommen.

Die Ausnahme für den regionalen Verkauf: Es gab in Deutschland und Österreich viel Widerstand gegen diese Regelung, da der Begriff „Marmelade“ für alle Fruchtarten tief verwurzelt ist. Daher gibt es eine Ausnahmeregelung:

  • Auf Wochenmärkten, in Hofläden oder beim Direktverkauf vom Erzeuger darf der Begriff „Marmelade“ auch für Aufstriche aus anderen Früchten (z. B. Erdbeeren oder Aprikosen) verwendet werden.
  • Im Supermarktregal (industrielle Fertigung) muss jedoch strikt zwischen Konfitüre (nicht-Zitrus) und Marmelade (Zitrus) unterschieden werden.

Zusammenfassung

Merkmal Konfitüre Marmelade
Fruchtart Alle Früchte möglich Nur Zitrusfrüchte
Fruchtanteil Meist mind. 35 % Meist mind. 20 %
Besonderheit "Konfitüre extra" = mehr Frucht Typisch britische Definition