Müssen Motorradfahrer in Deutschland laut Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) einen Verbandskasten mitführen?
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Nein, Motorradfahrer müssen in Deutschland laut der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) keinen Verbandskasten mitführen.
Hier sind die Details dazu:
- Gesetzliche Grundlage: In § 35h Abs. 3 StVZO ist geregelt, welche Fahrzeuge Erste-Hilfe-Material mitführen müssen. Dort heißt es ausdrücklich, dass Kraftfahrzeuge mit Verbandstoff auszustatten sind, jedoch sind „Krafträder“ von dieser Pflicht ausgenommen.
- Unterschied zum Pkw: Während Autofahrer verpflichtet sind, einen Verbandskasten nach DIN 13164 mitzuführen, gibt es für einspurige Kraftfahrzeuge (Motorräder, Roller, Mopeds) keine solche Vorschrift.
- Empfehlung: Obwohl es keine Pflicht ist, empfehlen Experten und Verkehrsclubs (wie der ADAC) dringend, dennoch ein kleines Erste-Hilfe-Set mitzuführen. Für Motorräder gibt es spezielle kompakte Taschen nach DIN 13167, die platzsparend unter der Sitzbank oder im Rucksack verstaut werden können.
- Ausland beachten: Wenn Sie mit dem Motorrad ins Ausland fahren, gelten andere Regeln. In Ländern wie Österreich, Italien, Portugal, Spanien, Ungarn, Tschechien oder der Slowakei ist das Mitführen eines Verbandskastens (oder zumindest eines Verbandbeutels) für Motorradfahrer teilweise vorgeschrieben.
Zusammenfassend: In Deutschland ist es keine Pflicht, aber aus Sicherheitsgründen (und für Fahrten ins Ausland) sehr sinnvoll.