Gibt es gesetzliche Einschränkungen bezüglich der Sendeleistung von FM-Transmittern in Deutschland?

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Ja, in Deutschland gibt es sehr strikte gesetzliche Regelungen für den Betrieb von FM-Transmittern (UKW-Minisendern). Diese werden von der Bundesnetzagentur (BNetzA) festgelegt.

Hier sind die wichtigsten Punkte im Überblick:

1. Die zulässige Sendeleistung

Die maximale Sendeleistung für FM-Transmitter, die ohne individuelle Lizenz betrieben werden dürfen, liegt bei:

  • 50 Nanowatt (nW) ERP (Effective Radiated Power).

Diese extrem geringe Leistung ist so bemessen, dass die Reichweite in der Regel nur 3 bis 10 Meter beträgt. Das Ziel ist es, dass das Signal lediglich innerhalb eines Autos oder eines Zimmers empfangen werden kann, ohne andere Funkdienste oder Nachbarn zu stören.

2. Rechtliche Grundlage

Die Erlaubnis basiert auf einer sogenannten Allgemeinzuteilung der Bundesnetzagentur für „Nichtgeführte Funkwendungen mit geringer Reichweite“ (Short Range Devices - SRD). Solange ein Gerät diese Grenzwerte einhält, ist der Betrieb anmelde- und gebührenfrei.

3. Frequenzbereich

Der Betrieb ist nur im Standard-UKW-Bereich zulässig:

  • 87,5 MHz bis 108,0 MHz.

4. Kennzeichnung und CE-Konformität

Damit ein FM-Transmitter in Deutschland legal betrieben werden darf, muss er:

  • Ein CE-Kennzeichen tragen.
  • Den europäischen Richtlinien entsprechen (früher R&TTE, heute RED-Richtlinie).
  • Eine Konformitätserklärung des Herstellers besitzen, die bestätigt, dass die 50 nW nicht überschritten werden.

5. Risiken bei Importen (Achtung!)

Viele FM-Transmitter, die man über große Online-Plattformen direkt aus dem Nicht-EU-Ausland (z. B. China) bestellen kann, halten sich nicht an diese Grenzwerte. Manche dieser Geräte senden mit 10 bis 100 Milliwatt – das ist das Millionenfache des Erlaubten.

Konsequenzen bei Verstößen:

  • Störung des Funkverkehrs: Wenn Sie den Radioempfang anderer stören oder (im schlimmsten Fall) sicherheitsrelevante Funkdienste beeinträchtigen, kann die Bundesnetzagentur den Sender mittels Peilwagen orten.
  • Bußgelder: Die Verfahrenskosten und Bußgelder für den Betrieb nicht zugelassener Sendeanlagen können sehr hoch sein (vier- bis fünfstellige Beträge sind möglich).
  • Beschlagnahmung: Das Gerät wird eingezogen.

Fazit

Wenn Sie einen FM-Transmitter in Deutschland kaufen, achten Sie darauf, dass es sich um ein Markenprodukt handelt, das explizit für den deutschen/EU-Markt zugelassen ist. Die Sendeleistung darf 50 nW nicht überschreiten. Alles, was deutlich weiter als ein paar Meter sendet, ist in der Regel illegal.

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