Welche Einschränkungen gibt es für Zigarettenmarken beim Sponsoring von Sportveranstaltungen?

Melden

In Deutschland und der gesamten Europäischen Union unterliegt das Sponsoring von Sportveranstaltungen durch Zigarettenmarken (und Tabakunternehmen im Allgemeinen) extrem strengen Verboten. Man kann faktisch von einem vollständigen Verbot für relevante Sportevents sprechen.

Hier sind die Details zu den Einschränkungen:

1. Die gesetzliche Grundlage: Das Tabakerzeugnisgesetz

In Deutschland ist das Sponsoring im Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG), insbesondere in § 19, geregelt. Dieser Paragraph verbietet Tabakunternehmen das Sponsoring von Veranstaltungen oder Aktivitäten, wenn:

  • diese eine grenzüberschreitende Wirkung haben (was auf fast alle professionellen Sportarten zutrifft, da sie im Fernsehen oder Internet übertragen werden).
  • sie der direkten oder indirekten Förderung von Tabakerzeugnissen dienen.

2. EU-weite Werbeverbote

Bereits im Jahr 2003 verabschiedete die EU die Richtlinie 2003/33/EG, die seit 2005 das Sponsoring von grenzüberschreitenden Veranstaltungen (wie Formel 1, UEFA-Wettbewerbe etc.) durch Tabakfirmen untersagt. Dies führte dazu, dass die früher ikonischen Lackierungen (z. B. Marlboro-Ferrari oder West-McLaren) aus dem Motorsport verschwanden.

3. Ausweitung auf E-Zigaretten und Tabakerhitzer

Seit den Gesetzesänderungen von 2020 und 2021 wurden die Verbote in Deutschland schrittweise verschärft:

  • Das Sponsoringverbot gilt mittlerweile nicht mehr nur für klassische Zigaretten, sondern auch für E-Zigaretten und Tabakerhitzer (HNB - Heat-not-burn).
  • Seit 2022 ist auch die Außenwerbung (Plakate) für Tabakprodukte weitgehend verboten, was die Sichtbarkeit bei Sportevents weiter einschränkt.

4. Was genau ist verboten?

  • Trikotsponsoring: Logos auf der Kleidung von Sportlern sind untersagt.
  • Bandenwerbung: Werbung am Spielfeldrand oder in Stadien ist verboten.
  • Namensrechte: Eine Veranstaltung darf nicht nach einer Zigarettenmarke benannt werden.
  • Fahrzeuglackierungen: Im Motorsport dürfen keine Logos oder Markennamen auf den Autos oder Motorrädern erscheinen.

5. Grauzonen und Umgehungsversuche (Subliminales Marketing)

Da die Tabakkonzerne trotz der Verbote ein Interesse am Sportumfeld haben, nutzen sie oft Strategien am Rande der Legalität:

  • Slogans statt Markennamen: Philip Morris nutzt z. B. die Initiative "Mission Winnow", British American Tobacco (BAT) nutzt "A Better Tomorrow". Diese Logos ähneln oft den alten Tabaklogos oder verwenden die gleichen Farben, ohne das Produkt direkt zu nennen. In Ländern mit sehr strenger Auslegung (wie Frankreich oder teils auch Deutschland bei TV-Übertragungen) müssen selbst diese Logos oft entfernt werden.
  • Lifestyle-Marken: Manchmal versuchen Unternehmen, über Bekleidungsmarken oder Lifestyle-Plattformen präsent zu sein, die rechtlich nicht als Tabakprodukt gelten, aber die gleiche Markenidentität transportieren.

6. Ausnahmen

Theoretisch sind kleine, rein lokale Veranstaltungen ohne jegliche Medienübertragung und ohne grenzüberschreitenden Charakter weniger streng reguliert. In der Praxis ist das Risiko für Tabakunternehmen jedoch hoch, gegen Jugendschutzgesetze oder das allgemeine Werbeverbot zu verstoßen, weshalb Tabaksponsoring selbst im Amateursport kaum noch existiert.

Zusammenfassung

Für Zigarettenmarken ist das Sponsoring von Sportveranstaltungen in Deutschland und der EU nahezu unmöglich. Jede Veranstaltung, die im Fernsehen gezeigt wird oder internationale Teilnehmer/Zuschauer hat, fällt unter das strikte Verbot des Tabakerzeugnisgesetzes.

0