Sind die Klebeflächen der Pflaster im Verbandskasten aufgrund von Alter oder Hitze noch voll funktionsfähig?
Die kurze Antwort lautet: Häufig nein. Alter und insbesondere Hitze sind die größten Feinde von Heftpflastern in Verbandskästen (besonders in Autos).
Hier sind die Gründe, warum die Funktionsfähigkeit nachlässt:
1. Alterung des Klebstoffs
Die in Pflastern verwendeten Klebstoffe (meist Polyacrylate oder Synthesekautschuk) unterliegen einem chemischen Alterungsprozess.
- Austrocknung: Mit der Zeit verflüchtigen sich die Weichmacher. Der Kleber wird hart, spröde und verliert seine Haftkraft („Tack“). Das Pflaster fällt einfach ab, sobald man sich bewegt.
- Zersetzung: In manchen Fällen wird der Kleber nicht hart, sondern zersetzt sich in eine schmierige, klebrige Masse, die zwar an der Haut klebt, aber beim Abziehen hässliche Rückstände hinterlässt und kaum noch Stabilität bietet.
2. Einfluss von Hitze (besonders im Auto)
Verbandskästen in Fahrzeugen sind extremen Temperaturunterschieden ausgesetzt. Im Sommer können im Innenraum oder Kofferraum Temperaturen von 60 °C bis 80 °C entstehen.
- Beschleunigter Verfall: Hitze wirkt wie ein Katalysator und lässt den Klebstoff um ein Vielfaches schneller altern als bei Zimmertemperatur.
- Migration: Durch Hitze kann der Klebstoff „fließen“ und in das Wundvlies (das Polster in der Mitte) einziehen. Das Pflaster klebt dann direkt an der Wunde fest, was beim Wechseln sehr schmerzhaft ist und die Heilung stört.
3. Verlust der Sterilität
Dies ist der wichtigste medizinische Punkt. Pflaster haben ein Ablaufdatum, das meist auf der Rückseite der Verpackung oder auf der Außenseite des Verbandskastens steht (Sanduhr-Symbol).
- Nach Ablauf des Datums garantiert der Hersteller nicht mehr, dass die Verpackung des einzelnen Pflasters noch keimdicht ist.
- Das Material kann porös werden, wodurch Bakterien eindringen können. Ein altes Pflaster auf einer offenen Wunde kann so im schlimmsten Fall eine Infektion begünstigen.
4. Rechtliche Konsequenzen (beim Auto-Verbandskasten)
In Deutschland ist nach § 35h StVZO vorgeschrieben, dass ein funktionsfähiger Verbandskasten mitgeführt werden muss (entsprechend der DIN 13164).
- Abgelaufene Bestandteile gelten rechtlich als nicht mehr vorhanden.
- Bei einer Hauptuntersuchung (TÜV) wird ein abgelaufener Verbandskasten als „geringer Mangel“ notiert.
- Bei einer Polizeikontrolle kann ein Verwarngeld (ca. 5–10 €) fällig werden.
Empfehlung:
- Prüfen: Schauen Sie auf das Ablaufdatum Ihres Verbandskastens.
- Austauschen: Wenn das Datum überschritten ist, kaufen Sie am besten einen komplett neuen Kasten (oft günstiger als alle Einzelteile zu ersetzen) oder ein spezielles „Austausch-Set“.
- Zweitverwendung: Abgelaufene Pflaster oder Binden sind noch gut geeignet, um zu Hause an einem Teddybären zu üben oder um im Werkzeugkeller nicht-kritische Dinge zu fixieren – aber sie gehören nicht mehr auf eine echte Wunde.
Fazit: Verlassen Sie sich im Notfall nicht auf alte Pflaster. Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass sie entweder gar nicht mehr kleben oder die Wunde durch Kleberreste und mangelnde Sterilität zusätzlich belasten.