Dürfen Hennen in Freilandhaltung bei extremen Witterungsbedingungen im Stall gehalten werden?
Ja, Hennen in Freilandhaltung dürfen – und müssen teilweise sogar – bei extremen Witterungsbedingungen im Stall gehalten werden.
Hier sind die Details und die rechtliche Lage in Deutschland und der EU:
1. Das Tierwohl steht an erster Stelle
Laut dem Tierschutzgesetz und der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung ist der Halter verpflichtet, die Tiere vor Gefahren und gesundheitlichen Schäden zu schützen. Wenn das Wetter so extrem ist, dass es die Gesundheit der Tiere gefährdet, ist eine vorübergehende Stallhaltung nicht nur erlaubt, sondern geboten.
Beispiele für extreme Witterung:
- Sturm/Orkan: Verletzungsgefahr durch umherfliegende Gegenstände oder umstürzende Bäume.
- Extremer Frost/Schnee: Hühner sind kälteempfindlich (besonders Kamm und Kehllappen können erfrieren). Bei hohen Schneelagen finden sie zudem kein Futter und bewegen sich kaum.
- Starkregen/Überflutung: Durchnässtes Gefieder führt bei Wind schnell zur Unterkühlung.
- Extreme Hitze: Hühner können nicht schwitzen. Wenn im Auslauf kein ausreichender Schatten vorhanden ist, ist der kühle Stall oft die sicherere Wahl.
2. Rechtliche Regelungen für die Vermarktung
Damit die Eier weiterhin als „Eier aus Freilandhaltung“ (Haltungsform 1) verkauft werden dürfen, gibt es klare EU-Vorgaben:
- Grundsätzlich: Die Hennen müssen tagsüber uneingeschränkten Zugang zum Freigelände haben.
- Ausnahme bei behördlichen Anordnungen (z. B. Stallpflicht wegen Geflügelpest): Wenn die Behörden eine Aufstallung anordnen, dürfen die Eier seit einer Neuregelung im Jahr 2023 zeitlich unbegrenzt weiterhin als Freilandeier vermarktet werden (früher gab es hier eine 16-Wochen-Frist).
- Kurzzeitige wetterbedingte Einschränkungen: Wenn der Landwirt die Tiere aufgrund von extremem Wetter für kurze Zeit (einige Tage) einsperrt, verfällt der Status „Freilandhaltung“ nicht, da dies dem Schutz der Tiere dient.
3. Was ist "extrem"?
Es liegt im Ermessen und in der Verantwortung des Tierhalters, zu beurteilen, wann das Wetter eine Gefahr darstellt. Ein leichter Regenschauer oder normale Wintertemperaturen rechtfertigen es in der Regel nicht, die Klappen den ganzen Tag geschlossen zu halten. Die Tiere entscheiden bei normalem „schlechtem“ Wetter oft selbst, ob sie rausgehen oder im schützenden Stall (oder dem sogenannten Wintergarten/Kaltscharrraum) bleiben.
Zusammenfassung
Halter dürfen ihre Hennen im Stall lassen, wenn Gefahr für Leib und Leben der Tiere besteht. Dies beeinträchtigt bei vorübergehenden Wetterereignissen nicht die Zertifizierung als Freilandhaltung. Wichtig ist jedoch, dass die Tiere im Stall dann genug Platz und Beschäftigungsmaterial haben, um Stress und Federpicken zu vermeiden.