Wo ist das Fliegen von Drohnen gesetzlich verboten?
In Deutschland und der gesamten EU ist das Fliegen von Drohnen durch die EU-Drohnenverordnung sowie ergänzende nationale Gesetze (in Deutschland die Luftverkehrs-Ordnung – LuftVO) streng geregelt.
Es gibt Gebiete, in denen das Fliegen komplett verboten ist oder strengen Beschränkungen unterliegt. Hier sind die wichtigsten Verbotszonen im Überblick:
1. Flugplätze und Flughäfen
- Abstand: In einem Umkreis von 1,5 Kilometern um die Begrenzung von Flugplätzen (auch Hubschrauberlandeplätze von Krankenhäusern) ist das Fliegen grundsätzlich verboten.
- Kontrollzonen: In den größeren Kontrollzonen um Flughäfen darf oft nur bis zu einer geringen Höhe (meist 50 Meter) und nur mit Freigabe geflogen werden.
2. Menschenansammlungen
- Es ist strikt verboten, über Menschenansammlungen (z. B. Konzerte, Demonstrationen, Volksfeste) zu fliegen. Das Risiko bei einem Absturz ist zu hoch.
3. Wohngrundstücke
- Überflugverbot: Man darf nicht über Wohngrundstücke fliegen, wenn:
- Die Drohne mehr als 250 Gramm wiegt.
- Die Drohne eine Kamera oder ein Mikrofon hat (Privatsphäre).
- Ausnahme: Der Eigentümer oder Nutzungsberechtigte hat dem Überflug ausdrücklich zugestimmt.
4. sensible Infrastruktur und Industrie
Ein Mindestabstand von 100 Metern (seitlich) muss eingehalten werden zu:
- Industrieanlagen: Kraftwerke, Umspannwerke, Gas- und Tankanlagen.
- Verkehrswegen: Bundesfernstraßen (Autobahnen), Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen.
- Justizvollzugsanstalten (Gefängnisse) und militärische Anlagen.
- Krankenhäuser.
5. Behörden und Verfassungsorgane
- Flugverbote gelten über und in einem Abstand von 100 Metern zu den Grundstücken von Bundes- oder Landesbehörden, diplomatischen Vertretungen (Botschaften) und internationalen Organisationen.
6. Einsatzorte von Polizei und Rettungskräften
- Es ist verboten, über Einsatzorten von Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdiensten zu fliegen. Drohnen können Rettungshubschrauber behindern oder die Arbeit am Boden stören.
7. Naturschutzgebiete
- In Naturschutzgebieten, Nationalparks und nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie geschützten Gebieten ist das Fliegen meist komplett untersagt, um die Tierwelt nicht zu stören.
8. Nachtflug
- In der "Open"-Kategorie ist das Fliegen bei Nacht nur erlaubt, wenn die Drohne über ein grünes Blinklicht verfügt, das die Lageerkennung ermöglicht.
Wichtige Hilfsmittel:
Da die Regeln komplex sind, gibt es offizielle Karten und Apps, die genau anzeigen, wo man fliegen darf:
- Dipul (Digitaler Plattform Unbemannte Luftfahrt): Das offizielle Portal des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV).
- Droniq App: Eine weit verbreitete App (von der DFS), die interaktive Karten mit Verbotszonen zeigt.
Strafe bei Missachtung:
Verstöße gegen diese Flugverbotszonen können als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Bei Gefährdung des Luftverkehrs drohen sogar strafrechtliche Konsequenzen.
Hinweis: Denken Sie immer daran, dass in Deutschland für jede Drohne eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben ist, auch für kleine Drohnen unter 250g!