Benötigt man zum Fliegen einer Drohne einen Drohnenführerschein?

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Ob Sie einen Drohnenführerschein benötigen, hängt primär vom Gewicht der Drohne und dem Einsatzzweck ab. Seit 2021 gelten EU-weit einheitliche Regelungen.

Hier ist die Übersicht, wann Sie welchen Nachweis benötigen:

1. Drohnen unter 250 Gramm (z. B. DJI Mini-Serie)

  • Kein Führerschein nötig: Für Drohnen, die weniger als 250 g wiegen (Klasse C0 oder Bestandsdrohnen), ist gesetzlich kein Kompetenznachweis vorgeschrieben.
  • Aber: Sie müssen sich mit der Bedienungsanleitung vertraut machen.
  • Wichtig: Auch wenn kein Führerschein nötig ist, müssen Sie sich als Pilot registrieren (e-ID), wenn die Drohne eine Kamera hat (was fast immer der Fall ist).

2. Drohnen ab 250 Gramm bis 900 Gramm (Klasse C1)

  • Kleiner Drohnenführerschein erforderlich: Sie benötigen den EU-Kompetenznachweis A1/A3.
  • Verfahren: Dies ist ein Online-Kurs mit anschließendem Online-Test beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA). Er ist relativ einfach und kostengünstig (ca. 25 Euro).

3. Drohnen ab 500 Gramm, wenn man nah an Menschen fliegen will (Klasse C2)

  • Großer Drohnenführerschein erforderlich: Sie benötigen das EU-Fernpilotenzeugnis A2.
  • Voraussetzung: Sie müssen bereits den "Kleinen" (A1/A3) haben, ein praktisches Selbsttraining absolvieren und eine zusätzliche Theorieprüfung bei einer zertifizierten Stelle ablegen.
  • Zweck: Damit dürfen Sie mit Drohnen der Klasse C2 (bis 2 kg) bis auf 30 Meter (im Langsamflugmodus sogar bis auf 5 Meter) an unbeteiligte Personen heranfliegen.

4. Drohnen über 900 Gramm bis 25 kg (Klasse C3/C4 oder Bestandsdrohnen)

  • Kleiner Drohnenführerschein (A1/A3) erforderlich: Sie dürfen damit jedoch nur weit weg von Menschen, Gewerbe-, Wohn- oder Erholungsgebieten fliegen (Kategorie A3 = "weit weg von Menschen").

Was Sie unabhängig vom Führerschein IMMER benötigen:

  1. Haftpflichtversicherung: Jede Drohne muss in Deutschland versichert sein. Eine normale Privathaftpflicht reicht oft nicht aus, es sei denn, Drohnen sind explizit eingeschlossen.
  2. Registrierung als Pilot: Wenn die Drohne schwerer als 250 g ist oder eine Kamera hat (auch unter 250 g), müssen Sie sich beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) registrieren.
  3. Betreiber-ID an der Drohne: Die e-ID, die Sie nach der Registrierung erhalten, muss sichtbar an der Drohne angebracht sein (z. B. per Aufkleber).
  4. Mindestalter: Das Mindestalter für das alleinige Steuern einer Drohne liegt in Deutschland in der Regel bei 16 Jahren (außer bei Spielzeugdrohnen oder unter Aufsicht eines qualifizierten Fernpiloten).

Zusammenfassung:

  • Unter 250g: Kein Führerschein, aber Registrierungspflicht (wegen Kamera).
  • Ab 250g: Mindestens der "Kleine Drohnenführerschein" (Online-Test A1/A3).
  • Nah an Menschen (schwere Drohnen): "Großer Drohnenführerschein" (A2).

Tipp: Auch wenn Sie eine 249g-Drohne fliegen, empfiehlt es sich, den kleinen A1/A3-Schein freiwillig zu machen. Man lernt dabei die wichtigen Luftraumregeln und Verbotszonen kennen, was vor hohen Bußgeldern schützt.

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