Welche rechtlichen Voraussetzungen muss man in Deutschland erfüllen, um eine Drohne mit Kamera im öffentlichen Raum legal fliegen zu dürfen?

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Das Fliegen einer Drohne mit Kamera im öffentlichen Raum ist in Deutschland seit 2021 durch die EU-Drohnenverordnung einheitlich geregelt. Die Anforderungen hängen primär vom Gewicht der Drohne und der technischen Ausstattung ab.

Hier sind die wichtigsten rechtlichen Voraussetzungen, unterteilt in die verschiedenen Bereiche:

1. Die Grundvoraussetzungen (für fast alle Drohnen)

Unabhängig davon, ob Sie hobbymäßig oder gewerblich fliegen, müssen diese drei Punkte erfüllt sein:

  • Haftpflichtversicherung: Jede Drohne muss in Deutschland versichert sein. Eine normale Privathaftpflicht reicht oft nicht aus; es muss explizit eine Luftfahrthaftpflicht enthalten sein.
  • Registrierung als Betreiber (e-ID): Da Ihre Drohne eine Kamera hat, müssen Sie sich beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) als Drohnenbetreiber registrieren (Ausnahme: Die Drohne gilt als reines Spielzeug gemäß Richtlinie 2009/48/EG). Die erhaltene Betreiber-ID (e-ID) muss sichtbar an der Drohne angebracht werden.
  • Mindestalter: Das Mindestalter für Fernpiloten in der "Offenen" Kategorie beträgt in Deutschland 16 Jahre (unter Aufsicht eines qualifizierten Piloten auch jünger).

2. Der Kompetenznachweis („Drohnenführerschein“)

Ob Sie eine Prüfung ablegen müssen, hängt vom Gewicht (MTOM) ab:

  • Unter 250 g (z.B. DJI Mini-Serie): Kein Führerschein erforderlich. Das Lesen der Bedienungsanleitung reicht aus.
  • Ab 250 g: Sie benötigen mindestens den „Kleinen Drohnenführerschein“ (EU-Kompetenznachweis A1/A3). Dieser kann online beim LBA nach einem Training und einer Prüfung erworben werden.
  • In der Nähe von Menschen (Kategorie A2): Für schwerere Drohnen in bewohntem Gebiet benötigen Sie zusätzlich das „Große Fernpilotenzeugnis“ (A2).

3. Wo darf man fliegen? (Geozonen und Verbote)

In Deutschland gibt es zahlreiche Gebiete, in denen Flugverbote oder Einschränkungen gelten (geregelt in der LuftVO §21h):

  • Flughäfen: Meist ein Radius von 1,5 km um den Zaun sowie in den An- und Abflugschneisen.
  • Wohngrundstücke: Das Überfliegen von Wohngrundstücken ist verboten, wenn die Drohne über 250g wiegt oder eine Kamera hat (außer der Eigentümer hat zugestimmt).
  • Naturschutzgebiete: Hier gilt in der Regel ein generelles Flugverbot.
  • Menschenansammlungen: Das Überfliegen von Menschenansammlungen (Demos, Konzerte, etc.) ist verboten.
  • Bundesfernstraßen / Bahnanlagen / Wasserstraßen: Ein seitlicher Abstand von 100 m ist einzuhalten (Ausnahmen unter bestimmten Bedingungen möglich).
  • Einsatzorte: Über Polizei-, Feuerwehr- oder Rettungseinsätzen ist das Fliegen verboten.
  • Maximale Flughöhe: In der offenen Kategorie maximal 120 Meter über Grund.
  • Sichtweite (VLOS): Man muss die Drohne jederzeit mit bloßem Auge sehen können (kein Flug nur nach Videobild/FPV ohne Spotter).

4. Datenschutz und Urheberrecht (Wegen der Kamera)

Da Ihre Drohne eine Kamera hat, greifen die DSGVO und das Kunsturhebergesetz (KunstUrhG):

  • Recht am eigenen Bild: Sie dürfen keine erkennbaren Personen ohne deren Einwilligung fotografieren oder filmen und diese Aufnahmen veröffentlichen.
  • Privatsphäre: Das Filmen in geschützte Bereiche (hinter Hecken, in Fenster) ist eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte und kann strafbar sein.

5. Die Klassifizierung der Drohne (C-Klassen)

Neue Drohnen müssen eine Klassen-Kennzeichnung (C0 bis C4) haben.

  • C0 (< 250g): Darf nah an Menschen fliegen (nicht über Menschenmengen).
  • C1 (< 900g): Darf nicht über Menschen fliegen, benötigt A1/A3 Schein.
  • C2 (< 4kg): Benötigt A2 Schein und muss 30m Abstand zu Menschen halten (5m im Langsammodus).

Zusammenfassung: Was sollten Sie jetzt tun?

  1. Versicherung prüfen/abschließen.
  2. Beim LBA registrieren (e-ID) und Drohne kennzeichnen.
  3. Prüfen, ob für das Gewicht Ihrer Drohne ein Führerschein nötig ist.
  4. Eine App wie „Droniq“ oder die Karte des „Digitalen Plattform für Unbemannte Luftfahrt“ (dipul) nutzen, um vor jedem Start zu prüfen, ob der Luftraum an dieser Stelle frei ist.

Hinweis: Dies stellt keine Rechtsberatung dar, sondern dient der allgemeinen Information. Die Gesetze können sich ändern.