Welche Bußgelder fallen bei Verstößen gegen die Kennzeichnungspflicht (Drohnen-Kennzeichen) an?
Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht bei Drohnen werden in Deutschland als Ordnungswidrigkeiten geahndet. Die rechtliche Grundlage hierfür findet sich im Luftverkehrsgesetz (LuftVG) und der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO).
Hier ist eine detaillierte Aufschlüsselung der Bußgelder und Konsequenzen:
1. Theoretischer Höchstrahmen
Laut § 58 LuftVG kann das Fliegen einer Drohne ohne die erforderliche Kennzeichnung oder Registrierung mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
2. Realistische Bußgeldhöhen (Praxis)
In der Praxis bewegen sich die Bußgelder für Erstverstöße meist in einem moderateren Rahmen, sofern kein Unfall verursacht wurde. Die genaue Höhe hängt vom jeweiligen Bundesland und der Schwere des Verstoßes ab:
- Fehlende e-ID (Betreiber-ID) am Gerät: Wenn Sie als Betreiber registriert sind, die Nummer aber nicht an der Drohne angebracht haben, liegen die Bußgelder meist zwischen 50 € und 500 €.
- Fehlende Registrierung (e-ID): Wenn Sie sich gar nicht erst beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) registriert haben, fallen die Strafen oft höher aus, meist ab 150 € aufwärts.
- Falsche Kennzeichnung: Die Verwendung einer fremden oder abgelaufenen Nummer kann ebenfalls mit dreistelligen Beträgen geahndet werden.
3. Was genau muss gekennzeichnet sein?
Seit der EU-Drohnenverordnung (Januar 2021) gelten folgende Regeln:
- Jeder Drohnenbetreiber muss sich beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) registrieren (außer die Drohne wiegt unter 250g und hat keine Kamera/Sensoren zur Erfassung personenbezogener Daten).
- Die erhaltene e-ID (Operator-ID) muss physisch an der Drohne angebracht werden.
- Wichtig: Ein Adressaufkleber (wie früher üblich) reicht nicht mehr aus; es muss die offizielle Registrierungsnummer sein.
- Bei Drohnen mit Fernidentifizierung (Remote ID) muss die ID zudem elektronisch im System der Drohne hinterlegt werden.
4. Weitere Faktoren, die das Bußgeld erhöhen
Die Kennzeichnungspflicht ist oft nur ein Teilaspekt. Bei einer Kontrolle prüfen Behörden meist auch:
- Haftpflichtversicherung: Das Fliegen ohne spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung ist ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit (Bußgelder hier oft deutlich höher, ab ca. 500 €).
- Kompetenznachweis: Fehlt der nötige „Drohnenführerschein“ (A1/A3 oder A2), kommen weitere Bußgelder hinzu.
- Flugverbotszonen: Werden ohne Kennzeichnung auch noch Abstandsregeln verletzt (z. B. Flug über Wohngrundstücken oder in der Nähe von Flughäfen), kann das Bußgeld schnell in den vierstelligen Bereich steigen.
Fazit
Auch wenn die Maximalstrafe von 50.000 Euro selten voll ausgeschöpft wird, ist ein fehlendes Kennzeichen ein unnötiges Risiko. Da die Registrierung beim LBA nur wenige Euro kostet (ca. 20 € für Privatpersonen) und das Anbringen eines Aufklebers simpel ist, stehen die Kosten in keinem Verhältnis zu den möglichen Bußgeldern (ab ca. 50 € aufwärts).
Hinweis: Diese Informationen dienen der allgemeinen Aufklärung und stellen keine Rechtsberatung dar.