Wie lang muss ein Reiskorn sein, um als Basmati bezeichnet werden zu dürfen?

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Damit Reis als Basmati bezeichnet werden darf, gibt es international und besonders im „Code of Practice on Basmati Rice“ (der vor allem in Europa und Großbritannien als Standard gilt) genau festgelegte Kriterien.

Die wichtigsten Maße für die Länge sind:

  1. Im rohen Zustand (Durchschnittslänge): Das Reiskorn muss eine durchschnittliche Länge von mindestens 6,5 Millimetern haben.
  2. Verhältnis von Länge zu Breite: Basmati ist ein Langkornreis. Das Korn muss deutlich länger als breit sein (das Verhältnis von Länge zu Breite muss im rohen Zustand über 3,0 liegen).
  3. Nach dem Kochen: Eine Besonderheit von Basmati ist, dass er sich beim Kochen stark in die Länge ausdehnt, aber kaum in die Breite geht. Ein echtes Basmati-Korn muss nach dem Kochen mindestens 12 Millimeter lang sein (bzw. seine Länge etwa verdoppeln).

Zusätzliche Anforderungen: Die Bezeichnung „Basmati“ ist ein geschützter Begriff. Neben der Länge müssen auch folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Herkunft: Er darf nur aus bestimmten Regionen in Indien oder Pakistan (am Fuße des Himalayas) stammen.
  • Sorte: Es muss sich um eine der offiziell zugelassenen Basmati-Sorten handeln (z. B. Basmati 370, Taraori oder Pusa Basmati).
  • Aroma: Er muss den typischen aromatischen Duft besitzen (verursacht durch den Stoff 2-Acetyl-1-pyrrolin).
  • Reinheit: In einer Packung dürfen maximal 7 % Fremdreis (andere Langkornsorten) enthalten sein, damit er noch als reiner Basmati verkauft werden darf.