Wie groß muss ein Briefkastenschlitz gemäß DIN-Norm mindestens sein?

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Die Maße für Briefkastenschlitze sind in Deutschland und Europa durch die DIN EN 13724 geregelt. Diese Norm stellt sicher, dass Postsendungen (insbesondere C4-Umschläge) ohne Knicken und Beschädigung eingeworfen werden können.

Hier sind die Mindestmaße gemäß dieser Norm:

1. Die Schlitzbreite (Einwurföffnung)

Es gibt zwei gängige Arten des Einwurfs:

  • Quereinwurf (die lange Seite des Umschlags wird zuerst eingesteckt):
    • Die Breite muss zwischen 325 mm und 400 mm liegen.
  • Längseinwurf (die kurze Seite des Umschlags wird zuerst eingesteckt):
    • Die Breite muss zwischen 230 mm und 280 mm liegen.

2. Die Schlitzhöhe

  • Die Höhe der Einwurföffnung muss zwischen 30 mm und 35 mm liegen.
  • Wichtig: Eine Höhe von mehr als 35 mm ist oft nicht zulässig (oder erfordert spezielle Sicherheitsvorkehrungen), um das unbefugte Entnehmen von Post ("Herausfischen") zu erschweren.

Warum sind diese Maße wichtig?

Die Norm orientiert sich am Prüfumschlag C4 (229 x 324 mm). Ein Briefkasten nach DIN EN 13724 muss diesen Umschlag aufnehmen können, ohne dass er gefaltet oder beschädigt wird.

Weitere Anforderungen der DIN EN 13724:

  • Einbauhöhe: Die Mitte der Einwurföffnung sollte zwischen 700 mm und 1.700 mm Höhe liegen (optimal für Postboten).
  • Sicherheit: Der Briefkasten muss so konstruiert sein, dass die Post gegen unbefugte Entnahme und gegen Spritzwasser geschützt ist.
  • Widerstandsfähigkeit: Das Material muss korrosionsbeständig und stabil sein.

Hinweis für Mieter: Wenn ein Briefkasten nicht der DIN-Norm entspricht (z. B. wenn C4-Umschläge immer geknickt werden müssen oder aus dem Schlitz herausschauen), kann dies unter Umständen ein Mangel an der Mietsache sein, da die sichere Zustellung der Post nicht gewährleistet ist.