Wer ist gesetzlich für die Bereitstellung der passenden Arbeitshandschuhe verantwortlich?

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Gesetzlich ist eindeutig der Arbeitgeber für die Bereitstellung der passenden Arbeitshandschuhe (als Teil der Persönlichen Schutzausrüstung, kurz PSA) verantwortlich.

Hier sind die wichtigsten rechtlichen Grundlagen und Details dazu:

1. Die rechtliche Basis

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Gemäß § 3 ArbSchG ist der Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen. Dazu gehört auch die Bereitstellung von PSA.
  • PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV): In § 2 ist festgelegt, dass der Arbeitgeber PSA bereitzustellen hat, wenn Gefährdungen nicht durch andere Maßnahmen (organisatorisch oder technisch) vermieden werden können.
  • DGUV Vorschrift 1: Auch die Berufsgenossenschaften schreiben in ihren Unfallverhütungsvorschriften vor, dass der Unternehmer die Schutzausrüstung zur Verfügung stellen muss.

2. Wer trägt die Kosten?

Der Arbeitgeber muss die Arbeitshandschuhe kostenlos zur Verfügung stellen. Er darf die Kosten dafür nicht auf die Arbeitnehmer abwälzen (gemäß § 3 Abs. 3 ArbSchG).

3. Was genau muss der Arbeitgeber tun?

Der Arbeitgeber ist nicht nur verpflichtet, irgendwelche Handschuhe zu kaufen, sondern er muss:

  • Gefährdungsbeurteilung erstellen: Er muss prüfen, welche Risiken bestehen (z. B. Schnitte, Chemikalien, Hitze, Kälte).
  • Passgenauigkeit prüfen: Die Handschuhe müssen dem Mitarbeiter passen und für die Tätigkeit geeignet sein.
  • Wartung und Ersatz: Er muss dafür sorgen, dass die Handschuhe in einem ordnungsgemäßen Zustand bleiben und bei Defekt oder Abnutzung ersetzt werden.
  • Unterweisung: Er muss die Mitarbeiter darin unterweisen, wie und wann die Handschuhe zu tragen sind.

4. Pflichten des Arbeitnehmers

Auch wenn der Arbeitgeber für die Bereitstellung verantwortlich ist, hat der Arbeitnehmer Pflichten:

  • Tragepflicht: Wenn der Arbeitgeber PSA vorschreibt, muss der Arbeitnehmer diese auch benutzen (§ 15 ArbSchG).
  • Meldepflicht: Wenn die Handschuhe defekt sind, muss der Arbeitnehmer dies dem Arbeitgeber melden.
  • Pflegliche Behandlung: Die Ausrüstung ist sachgerecht zu behandeln.

Zusammenfassung

Die Verantwortung liegt beim Arbeitgeber. Er trägt die Kosten, wählt die passenden Handschuhe basierend auf einer Gefährdungsbeurteilung aus und sorgt für Ersatz. Der Arbeitnehmer ist im Gegenzug verpflichtet, diese Handschuhe während der Arbeit zu tragen.

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