Wann müssen Arbeitshandschuhe aufgrund von Verschleiß oder Beschädigung ersetzt werden?

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Arbeitshandschuhe sind ein wesentlicher Teil der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA). Sie müssen ersetzt werden, sobald ihre Schutzfunktion nicht mehr vollständig gewährleistet ist.

Hier sind die spezifischen Kriterien, unterteilt nach Schadensbildern und Handschuhtypen:

1. Allgemeine Verschleißerscheinungen (Mechanische Schäden)

Ein Handschuh muss sofort ausgetauscht werden, wenn:

  • Löcher oder Risse auftreten (auch kleine Löcher können gefährlich sein, da sie eine Eintrittspforte für Splitter, Funken oder Chemikalien bilden).
  • Starker Abrieb sichtbar ist (das Material wird dünn und bietet keinen ausreichenden mechanischen Schutz mehr).
  • Nähte aufgegangen sind.
  • Beschichtungen abblättern oder sich großflächig ablösen (z. B. bei Montagehandschuhen mit Nitril- oder Latexbeschichtung).

2. Materialveränderungen (Alterung und Chemie)

Besonders bei Handschuhen aus Kunststoffen, Gummi oder Leder ist auf folgende Zeichen zu achten:

  • Versprödung oder Risse: Das Material wird hart und bricht bei Bewegung (oft durch UV-Strahlung oder Alterung).
  • Verhärtung: Lederhandschuhe, die nass wurden und falsch getrocknet sind, werden steif und schränken die Beweglichkeit ein (Gefahr durch mangelndes Tastgefühl).
  • Klebrigkeit: Ein Zeichen dafür, dass sich die Polymerstruktur des Handschuhs auflöst (oft durch Kontakt mit Ölen, Fetten oder Chemikalien).
  • Aufquellen: Wenn der Handschuh seine Form verliert oder schwammig wird (typisch nach Kontakt mit Lösemitteln).

3. Chemikalienschutzhandschuhe (Besonderheit)

Hier ist besondere Vorsicht geboten, da Schäden oft unsichtbar sind:

  • Durchbruchzeit überschritten: Jeder Chemikalienhandschuh hat eine maximale Einsatzdauer (Permeationszeit). Nach Ablauf dieser Zeit muss er entsorgt werden, auch wenn er optisch noch gut aussieht.
  • Kontamination im Inneren: Wenn Flüssigkeit in den Handschuh gelaufen ist, darf er nicht wiederverwendet werden.
  • Verfärbungen: Können auf eine chemische Reaktion des Materials hinweisen.

4. Hygiene und Komfort

Auch ohne mechanischen Defekt sollten Handschuhe ersetzt werden, wenn:

  • Starke Verschmutzung: Wenn Öl, Fett oder Schmutz so tief im Gewebe sitzen, dass sie die Griffigkeit beeinträchtigen oder Hautirritationen auslösen könnten.
  • Geruchsbildung: Bakterienwachstum durch Schweiß kann zu Hautkrankheiten führen.
  • Verlust der Passform: Wenn der Handschuh ausgeleiert ist und nicht mehr fest an der Hand sitzt (Gefahr des Hängenbleibens an Maschinen).

5. Spezielle Prüffristen (z. B. Elektrikerhandschuhe)

Handschuhe für Arbeiten unter Spannung (Isolierhandschuhe) unterliegen oft festen Prüffristen (z. B. alle 6 Monate). Hier darf der Handschuh nach Ablauf des Datums nicht mehr verwendet werden, es sei denn, er wurde erfolgreich stückgeprüft.


Zusammenfassung: Die Faustregel

Vor jedem Arbeitsbeginn sollte eine Sichtprüfung erfolgen. Fragen Sie sich:

  1. Ist das Material unbeschädigt?
  2. Sind alle Nähte geschlossen?
  3. Ist der Handschuh sauber und flexibel?

Wichtig: Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, PSA kostenlos zur Verfügung zu stellen und beschädigte Ausrüstung zu ersetzen. Als Arbeitnehmer sind Sie verpflichtet, Mängel sofort zu melden und beschädigte Handschuhe nicht weiter zu benutzen.