Welcher Mindestanteil an Sahne ist für die Deklaration als echte Schwarzwälder Kirschtorte vorgeschrieben?

Melden

Für die Bezeichnung als „Echte Schwarzwälder Kirschtorte“ ist in den Leitsätzen für Feine Backwaren des Deutschen Lebensmittelbuchs ein Mindestanteil an Sahne festgeschrieben:

Der Anteil an Sahne (oder Sahnecreme) muss im fertigen Erzeugnis mindestens 15 % betragen.

Hier sind die wichtigsten Anforderungen im Detail, damit eine Torte diesen Namen rechtlich tragen darf:

  1. Sahneanteil: Mindestens 15 % Sahne oder Sahnecreme bezogen auf das Gesamtgewicht der Torte.
  2. Kirschwasser: Die Torte muss einen deutlich wahrnehmbaren Geschmack von Schwarzwälder Kirschwasser aufweisen (dieses wird sowohl in die Sahnefüllung als auch zum Tränken der Böden verwendet).
  3. Böden: Es müssen Schokoladen-Biskuitböden sein, die mindestens 3 % Kakaopulver enthalten.
  4. Füllung: Sie besteht aus Sahne (mit mindestens 30 % Fettanteil), Kirschwasser und Kirschen (meist Sauerkirschen).
  5. Dekoration: Die Torte muss mit Sahne eingestrichen und mit Schokoladenraspeln sowie Kirschen garniert sein.

Entspricht eine Torte nicht diesen Mindestanforderungen (zum Beispiel, wenn sie kein Kirschwasser enthält oder der Sahneanteil zu gering ist), darf sie im Handel nicht als „Schwarzwälder Kirschtorte“ verkauft werden, sondern muss Bezeichnungen wie „Kirschtorte mit Sahne“ oder ähnliches tragen.