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Welcher Mindestanteil an Sahne ist für die Deklaration als echte Schwarzwälder Kirschtorte vorgeschrieben?
Für die Bezeichnung als „Echte Schwarzwälder Kirschtorte“ ist in den Leitsätzen für Feine Backwaren des Deutschen Lebensmittelbuchs ein Mindestanteil an Sahne festgeschrieben: Der Anteil an Sahne (oder Sahnecreme) muss im fertigen Erzeugnis mindestens 15 % betragen ...
Muss eine Schwarzwälder Kirschtorte zwingend geografisch im Schwarzwald hergestellt worden sein?
Die kurze Antwort lautet: Nein. Anders als beispielsweise beim „Schwarzwälder Schinken“ ist die Bezeichnung „Schwarzwälder Kirschtorte“ geografisch nicht geschützt. Das bedeutet, die Torte muss nicht im Schwarzwald hergestellt worden sein, um diesen Namen tragen zu dürfen ...
Welche Sanktionen drohen Konditoreien bei einer fehlerhaften Kennzeichnung von Schwarzwälder Kirschtorte?
Die Kennzeichnung der „Schwarzwälder Kirschtorte“ ist in Deutschland streng geregelt, da sie in den Leitsätzen für Feine Backwaren des Deutschen Lebensmittelbuchs präzise definiert ist. Wenn eine Konditorei eine Torte unter diesem Namen verkauft, die nicht den Standards entspricht, handelt es sich rechtlich gesehen um eine Irreführung des Verbrauchers oder eine Täuschung über die Beschaffenheit ...