Welche gesetzlichen Anforderungen müssen S3-Arbeitsstiefel erfüllen?

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Sicherheitsschuhe der Schutzklasse S3 müssen in Europa (und damit auch in Deutschland) die Anforderungen der Norm EN ISO 20345 erfüllen. Seit 2022 gibt es eine aktualisierte Fassung der Norm (EN ISO 20345:2022), wobei Schuhe nach der alten Fassung (2011) weiterhin verkauft werden dürfen, solange das Zertifikat gültig ist.

Hier sind die gesetzlichen und technischen Anforderungen, die ein S3-Arbeitsstiefel erfüllen muss:

1. Grundanforderungen (Basis-Schutz)

Da S3 auf den Klassen SB, S1 und S2 aufbaut, sind folgende Merkmale zwingend:

  • Zehenschutzkappe: Muss einer Prüfenergie von 200 Joule (entspricht einem Fallgewicht von ca. 20 kg aus einem Meter Höhe) und einem Druck von mindestens 15 Kilonewton standhalten.
  • Geschlossener Fersenbereich: Die Ferse muss vollständig umschlossen sein.
  • Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich (E): Der Schuh muss Stöße im Fersenbereich dämpfen (Schutz der Wirbelsäule).

2. Spezifische Anforderungen für die Klasse S3

Über die Grundanforderungen hinaus müssen S3-Schuhe folgende Eigenschaften besitzen:

  • Durchtritthemmung (P): Die Sohle muss gegen das Durchdringen spitzer Gegenstände (wie Nägel) geschützt sein. Dies wird entweder durch eine Stahlzwischensohle oder durch Textilgewebe (z. B. Kevlar) erreicht.
  • Wasserdurchtritt und Wasseraufnahme (WRU/WPA): Das Obermaterial muss gegen Wasser resistent sein. Es darf für mindestens 60 Minuten kein Wasser ins Innere dringen (bzw. nur in sehr geringen Mengen).
  • Profilierte Laufsohle: Im Gegensatz zu S1-Schuhen müssen S3-Schuhe eine deutlich profilierte Sohle haben, um Halt auf unebenem oder rutschigem Gelände zu bieten.
  • Antistatik (A): Der elektrische Widerstand muss zwischen $10^5$ und $10^9$ Ohm liegen, um elektrostatische Aufladung zu verhindern.
  • Kraftstoffbeständigkeit (FO): Die Sohle muss gegen Öle und Benzin resistent sein (Hinweis: In der neuen Norm 2022 ist dies eine Zusatzanforderung, bei S3 nach alter Norm war es Standard).

3. Rutschhemmung

Ein S3-Schuh muss zudem auf Rutschfestigkeit geprüft sein. Hierbei gab es früher die Kennzeichnungen SRA (auf Keramikfliesen), SRB (auf Stahlplatten) oder SRC (beides). Nach der neuen Norm 2022 ist eine Grund-Rutschfestigkeit (ähnlich SRA) Standard, während höhere Anforderungen mit SR gekennzeichnet werden.

4. Kennzeichnungspflicht

Jeder S3-Arbeitsstiefel muss dauerhaft und deutlich gekennzeichnet sein mit:

  • Größe
  • Herstellerzeichen
  • Typbezeichnung des Herstellers
  • Herstellungsdatum (Quartal/Jahr)
  • Nummer der Norm (EN ISO 20345)
  • Schutzklasse (S3)
  • CE-Kennzeichnung (Bestätigung, dass alle EU-Richtlinien eingehalten werden)

5. Rechtlicher Rahmen in Deutschland

Neben der Produktnorm gibt es Anforderungen für den Betrieb:

  • PSA-Benutzungsverordnung: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, PSA (Persönliche Schutzausrüstung) kostenlos zur Verfügung zu stellen, wenn Gefährdungsbeurteilungen dies fordern.
  • DGUV Regel 112-191: Wenn orthopädische Einlagen verwendet werden, müssen diese zusammen mit dem Schuh zertifiziert sein. Man darf also nicht einfach private Einlegesohlen in einen S3-Stiefel legen, da sonst die Zertifizierung (z. B. hinsichtlich Antistatik oder Resthöhe der Zehenkappe) erlischt.

Zusammenfassung: Wo wird S3 benötigt?

S3-Stiefel sind der Standard für den Bau, das Handwerk, die Landwirtschaft und Bereiche, in denen Feuchtigkeit, spitze Gegenstände am Boden und schwere herabfallende Lasten zu erwarten sind.

Unterschied zu S2: S2 hat keine durchtrittsichere Sohle. Unterschied zu S1P: S1P hat eine durchtrittsichere Sohle, ist aber nicht wasserabweisend.