Was ist der rechtliche Hauptunterschied zwischen den Bezeichnungen Konfitüre und Marmelade laut EU-Verordnung?

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Der rechtliche Hauptunterschied zwischen Konfitüre und Marmelade liegt laut der EU-Richtlinie 2001/113/EG (in Deutschland umgesetzt durch die Konfitürenverordnung) in der Art der verwendeten Früchte.

Hier sind die Details:

1. Marmelade: Nur aus Zitrusfrüchten

Nach EU-Recht darf die Bezeichnung „Marmelade“ im gewerblichen Handel grundsätzlich nur für Erzeugnisse verwendet werden, die aus Zitrusfrüchten hergestellt wurden.

  • Früchte: Orangen, Zitronen, Limetten, Grapefruits, Mandarinen etc.
  • Bestandteile: Verwendet werden dürfen das Fruchtmark, Saft, Schalen und ätherische Öle der Zitrusfrucht.

2. Konfitüre: Aus allen anderen Fruchtarten

„Konfitüre“ ist die Bezeichnung für Erzeugnisse, die aus der Masse (Pulp) oder dem Fruchtmark von einer oder mehreren anderen Fruchtarten (außer Zitrusfrüchten) hergestellt werden.

  • Früchte: Erdbeeren, Himbeeren, Aprikosen, Kirschen etc.
  • Konfitüre Extra: Dieser Begriff wird verwendet, wenn der Fruchtanteil höher ist als bei einfacher Konfitüre (in der Regel mindestens 450 g Frucht pro 1000 g Fertigerzeugnis statt 350 g).

Warum benutzen wir im Alltag trotzdem oft „Marmelade“ für Erdbeeren?

Die strikte Trennung wurde 1979 durch eine EU-Richtlinie eingeführt (vor allem auf britischen Einfluss hin, da dort die „Marmalade“ traditionell die bittere Orangenmarmelade ist).

Die Ausnahme für den lokalen Markt: Wegen des starken traditionellen Sprachgebrauchs gibt es in Deutschland und Österreich eine Sonderregelung:

  • Auf Wochenmärkten, in Hofläden oder beim Direktverkauf vom Erzeuger dürfen auch Produkte aus anderen Früchten (z. B. Erdbeermarmelade) als „Marmelade“ bezeichnet werden.
  • Im Supermarkt hingegen müssen die Etiketten strikt der EU-Verordnung folgen – daher steht dort auf dem Erdbeer-Aufstrich immer „Konfitüre“.

Zusammenfassung

  • Marmelade = Zitrusfrüchte (Zitrone, Orange).
  • Konfitüre = Andere Früchte (Erdbeere, Aprikose etc.).
  • Gelee = Nur aus Fruchtsaft (ohne Fruchtstücke).
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