Was ist der rechtliche Hauptunterschied zwischen den Bezeichnungen Konfitüre und Marmelade laut EU-Verordnung?
Der rechtliche Hauptunterschied zwischen Konfitüre und Marmelade liegt laut der EU-Richtlinie 2001/113/EG (in Deutschland umgesetzt durch die Konfitürenverordnung) in der Art der verwendeten Früchte.
Hier sind die Details:
1. Marmelade: Nur aus Zitrusfrüchten
Nach EU-Recht darf die Bezeichnung „Marmelade“ im gewerblichen Handel grundsätzlich nur für Erzeugnisse verwendet werden, die aus Zitrusfrüchten hergestellt wurden.
- Früchte: Orangen, Zitronen, Limetten, Grapefruits, Mandarinen etc.
- Bestandteile: Verwendet werden dürfen das Fruchtmark, Saft, Schalen und ätherische Öle der Zitrusfrucht.
2. Konfitüre: Aus allen anderen Fruchtarten
„Konfitüre“ ist die Bezeichnung für Erzeugnisse, die aus der Masse (Pulp) oder dem Fruchtmark von einer oder mehreren anderen Fruchtarten (außer Zitrusfrüchten) hergestellt werden.
- Früchte: Erdbeeren, Himbeeren, Aprikosen, Kirschen etc.
- Konfitüre Extra: Dieser Begriff wird verwendet, wenn der Fruchtanteil höher ist als bei einfacher Konfitüre (in der Regel mindestens 450 g Frucht pro 1000 g Fertigerzeugnis statt 350 g).
Warum benutzen wir im Alltag trotzdem oft „Marmelade“ für Erdbeeren?
Die strikte Trennung wurde 1979 durch eine EU-Richtlinie eingeführt (vor allem auf britischen Einfluss hin, da dort die „Marmalade“ traditionell die bittere Orangenmarmelade ist).
Die Ausnahme für den lokalen Markt: Wegen des starken traditionellen Sprachgebrauchs gibt es in Deutschland und Österreich eine Sonderregelung:
- Auf Wochenmärkten, in Hofläden oder beim Direktverkauf vom Erzeuger dürfen auch Produkte aus anderen Früchten (z. B. Erdbeermarmelade) als „Marmelade“ bezeichnet werden.
- Im Supermarkt hingegen müssen die Etiketten strikt der EU-Verordnung folgen – daher steht dort auf dem Erdbeer-Aufstrich immer „Konfitüre“.
Zusammenfassung
- Marmelade = Zitrusfrüchte (Zitrone, Orange).
- Konfitüre = Andere Früchte (Erdbeere, Aprikose etc.).
- Gelee = Nur aus Fruchtsaft (ohne Fruchtstücke).