Warum dürfen im Handel offiziell nur Produkte aus Zitrusfrüchten als Marmelade bezeichnet werden?

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Dass im Handel offiziell fast nur noch Produkte aus Zitrusfrüchten als „Marmelade“ bezeichnet werden dürfen, liegt an einer EU-Richtlinie, die in Deutschland in der sogenannten Konfitürenverordnung umgesetzt wurde.

Hier sind die Hintergründe für diese Regelung:

1. Der Einfluss des britischen Sprachgebrauchs

Der Hauptgrund ist die Harmonisierung des europäischen Binnenmarktes. Bei der Erstellung der Richtlinie (ursprünglich bereits Ende der 1970er Jahre) setzte sich die britische Definition durch. Im Englischen ist die Unterscheidung klar:

  • Marmalade ist dort traditionell ein Aufstrich, der ausschließlich aus Zitrusfrüchten (meist Bitterorangen) hergestellt wird.
  • Jam ist der Begriff für Aufstriche aus anderen Früchten wie Erdbeeren oder Himbeeren.

Um EU-weit einheitliche Standards für die Kennzeichnung von Lebensmitteln zu haben, wurde diese britische Definition zum Standard für alle Mitgliedstaaten erhoben.

2. Die deutschen Begriffe vor der Regelung

In Deutschland (und auch in Österreich) war es früher üblich, jeden fruchthaltigen Brotaufstrich als „Marmelade“ zu bezeichnen. Der Begriff „Konfitüre“ wurde eher für Produkte mit sichtbaren Fruchtstücken verwendet. Durch die EU-Regelung musste die deutsche Kennzeichnungspflicht angepasst werden:

  • Marmelade: Darf im Verkauf nur noch heißen, was aus Zitrusfrüchten (Orangen, Zitronen, Limetten, Grapefruits) besteht.
  • Konfitüre: Dies ist nun die offizielle Bezeichnung für Aufstriche aus allen anderen Fruchtsorten (Erdbeeren, Kirschen, Aprikosen etc.).

3. Die Ausnahme: Der Wochenmarkt

Es gibt jedoch eine wichtige Ausnahme für den Schutz regionaler Traditionen: Seit einer Änderung der Verordnung im Jahr 2003 dürfen Direktvermarkter (also Landwirte auf dem Wochenmarkt oder im Hofladen) ihre Produkte weiterhin als „Marmelade“ verkaufen, auch wenn sie keine Zitrusfrüchte enthalten. Diese Ausnahme gilt jedoch nicht für den industriellen Handel im Supermarkt.

4. Weitere Bezeichnungen

Da die Anforderungen an „Konfitüre“ (z. B. ein bestimmter Mindestzuckergehalt von 55 %) sehr streng sind, findet man im Supermarkt oft noch andere Begriffe:

  • Fruchtaufstrich: Diese Bezeichnung wird gewählt, wenn das Produkt weniger Zucker enthält oder der Fruchtanteil so hoch ist, dass es nicht mehr in die engen Definitionen von Konfitüre oder Marmelade passt.
  • Gelee: Wenn nur der Saft der Früchte (ohne Fruchtfleisch oder Kerne) eingekocht wird.

Zusammenfassend: Die Regelung dient der Verbraucherinformation und Markttransparenz innerhalb der EU, damit ein Käufer in Spanien, England oder Deutschland unter dem Begriff „Marmelade“ immer das gleiche Produkt (nämlich eines aus Zitrusfrüchten) erwartet. Im alltäglichen Sprachgebrauch der Deutschen hat sich die „Erdbeermarmelade“ jedoch trotz des Gesetzes bis heute gehalten.

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