Was genau definiert ein Wasser rechtlich als „Mineralwasser“?

Bearbeiten
Löschen

In Deutschland ist die Bezeichnung „Natürliches Mineralwasser“ gesetzlich streng geschützt. Die genauen Anforderungen sind in der Mineral- und Tafelwasserverordnung (MinTafelWV) festgelegt. Es ist das einzige Lebensmittel in Deutschland, das eine amtliche Anerkennung benötigt.

Hier sind die entscheidenden Kriterien, die ein Wasser erfüllen muss, um rechtlich als „Mineralwasser“ zu gelten:

1. Unterirdischer Ursprung

Mineralwasser muss aus unterirdischen Wasservorkommen stammen, die vor Verunreinigungen geschützt sind. Es muss aus einer oder mehreren natürlichen oder künstlich erschlossenen Quellen (Brunnen) gewonnen werden.

2. Ursprüngliche Reinheit

Dies ist das wichtigste Unterscheidungsmerkmal zu Leitungswasser. Das Wasser muss von Natur aus rein sein. Es darf keine Krankheitserreger oder bedenkliche Schadstoffe enthalten. Da es durch tiefe Gesteinsschichten sickert, wird es auf natürlichem Weg gefiltert und gereinigt.

3. Ernährungsphysiologische Wirkung

Das Wasser muss eine bestimmte Zusammensetzung an Mineralstoffen, Spurenelementen oder sonstigen Bestandteilen aufweisen, die eine „ernährungsphysiologische Wirkung“ haben. Hinweis: Früher gab es einen festen Mindestgehalt an gelösten Mineralstoffen (1.000 mg pro Liter), dieser wurde jedoch im Zuge der EU-Harmonisierung abgeschafft. Heute reicht es aus, wenn die Zusammensetzung konstant ist.

4. Konstante Zusammensetzung

Die wesentlichen Bestandteile (Mineralien), die Temperatur und die Merkmale der Quelle müssen im Rahmen natürlicher Schwankungen konstant bleiben. Der Verbraucher muss sich darauf verlassen können, dass im Flascheninhalt immer die gleichen Inhaltsstoffe sind, die auf dem Etikett stehen.

5. Abfüllung am Quellort

Mineralwasser muss direkt am Ort der Quellnutzung abgefüllt werden. Ein Transport in Tankwagen zu einer weit entfernten Abfüllanlage ist verboten. Dies dient dazu, die ursprüngliche Reinheit zu bewahren.

6. Amtliche Anerkennung

Bevor ein Wasser als „Natürliches Mineralwasser“ verkauft werden darf, muss es ein langwieriges Anerkennungsverfahren durchlaufen. Dabei werden über einen Zeitraum von oft mehr als einem Jahr über 200 geologische, chemische und mikrobiologische Analysen durchgeführt. Erst wenn die Behörden die Qualität und Reinheit bestätigen, erfolgt die amtliche Anerkennung.


Was darf mit dem Wasser gemacht werden? (Behandlung)

Im Gegensatz zu Leitungswasser darf Mineralwasser kaum behandelt werden. Erlaubt ist rechtlich nur:

  • Der Entzug von Eisen und Schwefel (aus optischen oder geschmacklichen Gründen).
  • Der Entzug oder Zusatz von Kohlendioxid (CO2).
  • Das Filtern von instabilen Stoffen (wie Mangan).

Streng verboten ist:

  • Die Desinfektion (z. B. durch Chlor oder Ozon).
  • Das Hinzufügen von Filtern, die die mikrobiologische Beschaffenheit verändern.

Abgrenzung zu anderen Wasserarten

  • Leitungswasser (Trinkwasser): Stammt oft aus Oberflächenwasser (Talsperren, Uferfiltrat), darf chemisch aufbereitet werden und unterliegt der Trinkwasserverordnung.
  • Quellwasser: Muss auch aus unterirdischen Vorkommen stammen und am Quellort abgefüllt werden, benötigt aber keine amtliche Anerkennung und keine spezielle ernährungsphysiologische Wirkung.
  • Tafelwasser: Ist kein Naturprodukt. Es ist ein künstlich hergestelltes Gemisch aus verschiedenen Wässern (Leitungswasser, Mineralwasser), dem Meerwasser oder Mineralstoffe zugefügt werden dürfen. Es kann überall abgefüllt werden (auch in der Gastronomie über Zapfanlagen).

Zusammenfassend: Ein Mineralwasser ist rechtlich gesehen ein Naturprodukt von ursprünglicher Reinheit, das direkt an der Quelle abgefüllt wird und dessen Qualität staatlich besiegelt ist.