Dürfen einem Direktsaft nachträglich Zucker oder Wasser hinzugefügt werden?

Bearbeiten
Löschen

Die kurze Antwort lautet: Nein.

Nach dem deutschen Lebensmittelrecht (insbesondere der Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränke-Verordnung) und entsprechenden EU-Richtlinien darf einem Direktsaft weder Zucker noch Wasser nachträglich hinzugefügt werden.

Hier sind die Details:

1. Kein Wasser

Ein Direktsaft wird direkt aus der Frucht gepresst, gefiltert (oder naturtrüb gelassen), durch kurzes Erhitzen haltbar gemacht und abgefüllt. Im Gegensatz zum „Fruchtsaft aus Fruchtsaftkonzentrat“ wird dem Saft zu keinem Zeitpunkt Wasser entzogen und später wieder hinzugefügt. Würde man Wasser hinzufügen, dürfte das Produkt nicht mehr als „Fruchtsaft“ (und erst recht nicht als „Direktsaft“) verkauft werden, sondern wäre ein Fruchtnektar oder ein Fruchtsaftgetränk.

2. Kein Zuckerzusatz

Seit Ende 2011 (mit einer Übergangsfrist bis 2015) ist der Zusatz von Zucker in Fruchtsäften EU-weit generell verboten.

  • Früher war die sogenannte „Korrekturzuckerung“ (um saure Ernten auszugleichen) in geringen Mengen erlaubt. Dies ist heute untersagt.
  • Ein Direktsaft besteht zu 100 % aus der Frucht. Er enthält nur den fruchteigenen Zucker.
  • Auf dem Etikett steht daher oft der Hinweis „Ohne Zuckerzusatz“, obwohl dies eigentlich für alle Fruchtsäfte gesetzlich vorgeschrieben ist (daher findet man oft den Zusatz: „enthält von Natur aus Zucker“).

Ausnahmen und Abgrenzungen:

  • Zitronensaft zur Säuerung: Es ist erlaubt, einem Direktsaft geringe Mengen Zitronen- oder Limonensaft (oder Konzentrat daraus) zuzufügen, um den Säuregehalt zu regulieren. Das gilt jedoch nicht als „Zusatz“ im Sinne einer Verdünnung oder Süßung.
  • Fruchtnektar: Hier ist der Zusatz von Wasser und Zucker ausdrücklich erlaubt (und oft notwendig, z. B. bei Johannisbeeren oder Bananen, die pur zu sauer oder zu dickflüssig wären).
  • Fruchtsaftgetränk: Hier ist am wenigsten Frucht enthalten, dafür viel Wasser und meist zugesetzter Zucker oder Süßstoff.

Zusammenfassend: Wenn „Direktsaft“ auf der Flasche steht, muss der Inhalt zu 100 % aus der gepressten Frucht stammen – ohne Streckung durch Wasser und ohne Süßung durch Zucker.