Was genau definiert ein Wasser als „stilles Mineralwasser“?

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Die Bezeichnung „stilles Mineralwasser“ ist in Deutschland (und der EU) rechtlich streng durch die Mineral- und Tafelwasserverordnung (MTV) geregelt. Damit ein Wasser so genannt werden darf, müssen zwei Aspekte erfüllt sein: die Kriterien für „Mineralwasser“ und die spezifische Eigenschaft „still“.

Hier ist die genaue Definition:

1. Was macht es zum „Mineralwasser“?

Im Gegensatz zu Leitungswasser oder Tafelwasser ist natürliches Mineralwasser das einzige Lebensmittel in Deutschland, das eine amtliche Anerkennung benötigt. Es muss folgende Kriterien erfüllen:

  • Unterirdischer Ursprung: Es muss aus unterirdischen Wasservorkommen stammen, die vor Verunreinigungen geschützt sind.
  • Natürliche Reinheit: Es muss direkt am Quellort abgefüllt werden und darf in seiner ursprünglichen Reinheit nicht verändert werden (mit wenigen Ausnahmen wie dem Entzug von Eisen oder Schwefel).
  • Konstante Zusammensetzung: Die Anteile an Mineralstoffen und Spurenelementen müssen im Rahmen natürlicher Schwankungen konstant bleiben.
  • Amtliche Prüfung: Es werden über 200 Einzeluntersuchungen durchgeführt, bevor es die Anerkennung erhält.

2. Was macht es „still“?

Der Zusatz „still“ bezieht sich ausschließlich auf den Gehalt an Kohlensäure (CO2).

  • Wenig bis keine Kohlensäure: Ein stilles Mineralwasser enthält entweder gar keine Kohlensäure oder nur einen sehr geringen Anteil (meist unter 250 mg pro Liter).
  • Unterscheidung bei der Abfüllung:
    • Natürliches stilles Mineralwasser: Es kommt bereits ohne oder mit sehr wenig Kohlensäure aus der Quelle.
    • Entgasung: Manchmal wird dem Wasser beim Abfüllen die natürlich vorhandene Kohlensäure entzogen, um es „still“ zu machen.

Die drei gängigen Kategorien bei Mineralwasser:

  1. Klassisch / Sprudel: Viel Kohlensäure (ca. 7–8 g/l).
  2. Medium: Reduzierter Kohlensäuregehalt (ca. 4–5 g/l).
  3. Still: Wenig bis gar keine Kohlensäure (meist < 0,5 g/l).

Abgrenzung zu anderen Wasserarten

Oft wird stilles Mineralwasser mit anderen „stillen“ Wässern verwechselt, die aber rechtlich etwas ganz anderes sind:

  • Leitungswasser: Wird aus Grund- oder Oberflächenwasser (z. B. Talsperren) gewonnen und darf chemisch aufbereitet werden (z. B. Chlorung). Es benötigt keine amtliche Anerkennung.
  • Tafelwasser: Ein künstlich hergestelltes Produkt. Es kann eine Mischung aus Leitungswasser, Mineralwasser, Meerwasser und Salzen sein. Es hat keine strengen Herkunftsvorschriften.
  • Quellwasser: Stammt zwar aus unterirdischen Vorkommen, benötigt aber keine amtliche Anerkennung und muss keine konstante Mineralstoffzusammensetzung nachweisen.

Zusammenfassend: Ein „stilles Mineralwasser“ ist ein amtlich geprüftes Naturprodukt aus geschützten unterirdischen Quellen, das ohne nennenswerten Zusatz von Kohlensäure abgefüllt wurde.