Was genau definiert ein Wasser als „stilles Mineralwasser“?
Die Bezeichnung „stilles Mineralwasser“ ist in Deutschland (und der EU) rechtlich streng durch die Mineral- und Tafelwasserverordnung (MTV) geregelt. Damit ein Wasser so genannt werden darf, müssen zwei Aspekte erfüllt sein: die Kriterien für „Mineralwasser“ und die spezifische Eigenschaft „still“.
Hier ist die genaue Definition:
1. Was macht es zum „Mineralwasser“?
Im Gegensatz zu Leitungswasser oder Tafelwasser ist natürliches Mineralwasser das einzige Lebensmittel in Deutschland, das eine amtliche Anerkennung benötigt. Es muss folgende Kriterien erfüllen:
- Unterirdischer Ursprung: Es muss aus unterirdischen Wasservorkommen stammen, die vor Verunreinigungen geschützt sind.
- Natürliche Reinheit: Es muss direkt am Quellort abgefüllt werden und darf in seiner ursprünglichen Reinheit nicht verändert werden (mit wenigen Ausnahmen wie dem Entzug von Eisen oder Schwefel).
- Konstante Zusammensetzung: Die Anteile an Mineralstoffen und Spurenelementen müssen im Rahmen natürlicher Schwankungen konstant bleiben.
- Amtliche Prüfung: Es werden über 200 Einzeluntersuchungen durchgeführt, bevor es die Anerkennung erhält.
2. Was macht es „still“?
Der Zusatz „still“ bezieht sich ausschließlich auf den Gehalt an Kohlensäure (CO2).
- Wenig bis keine Kohlensäure: Ein stilles Mineralwasser enthält entweder gar keine Kohlensäure oder nur einen sehr geringen Anteil (meist unter 250 mg pro Liter).
- Unterscheidung bei der Abfüllung:
- Natürliches stilles Mineralwasser: Es kommt bereits ohne oder mit sehr wenig Kohlensäure aus der Quelle.
- Entgasung: Manchmal wird dem Wasser beim Abfüllen die natürlich vorhandene Kohlensäure entzogen, um es „still“ zu machen.
Die drei gängigen Kategorien bei Mineralwasser:
- Klassisch / Sprudel: Viel Kohlensäure (ca. 7–8 g/l).
- Medium: Reduzierter Kohlensäuregehalt (ca. 4–5 g/l).
- Still: Wenig bis gar keine Kohlensäure (meist < 0,5 g/l).
Abgrenzung zu anderen Wasserarten
Oft wird stilles Mineralwasser mit anderen „stillen“ Wässern verwechselt, die aber rechtlich etwas ganz anderes sind:
- Leitungswasser: Wird aus Grund- oder Oberflächenwasser (z. B. Talsperren) gewonnen und darf chemisch aufbereitet werden (z. B. Chlorung). Es benötigt keine amtliche Anerkennung.
- Tafelwasser: Ein künstlich hergestelltes Produkt. Es kann eine Mischung aus Leitungswasser, Mineralwasser, Meerwasser und Salzen sein. Es hat keine strengen Herkunftsvorschriften.
- Quellwasser: Stammt zwar aus unterirdischen Vorkommen, benötigt aber keine amtliche Anerkennung und muss keine konstante Mineralstoffzusammensetzung nachweisen.
Zusammenfassend: Ein „stilles Mineralwasser“ ist ein amtlich geprüftes Naturprodukt aus geschützten unterirdischen Quellen, das ohne nennenswerten Zusatz von Kohlensäure abgefüllt wurde.