Warum muss Bremsflüssigkeit als Sondermüll entsorgt werden?

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Bremsflüssigkeit muss aus mehreren schwerwiegenden Gründen als Sondermüll entsorgt werden. Diese lassen sich in die Kategorien chemische Zusammensetzung, Umweltgefährdung und Gesundheitsschutz unterteilen:

1. Chemische Zusammensetzung (Giftigkeit)

Die meisten gängigen Bremsflüssigkeiten (DOT 3, DOT 4, DOT 5.1) basieren auf Polyglykolethern. Diese chemischen Verbindungen sind giftig.

  • Gesundheitsschädlich: Bei Hautkontakt oder Verschlucken können sie schwere gesundheitliche Schäden verursachen (z. B. Nierenschäden oder Schädigungen des zentralen Nervensystems).
  • Aggressivität: Bremsflüssigkeit ist chemisch sehr aggressiv. Sie greift nicht nur Kunststoffe und Lacke an, sondern kann auch organische Stoffe zersetzen.

2. Massive Umweltgefährdung

Bremsflüssigkeit ist als stark wassergefährdend eingestuft.

  • Grundwasserschutz: Schon kleinste Mengen reichen aus, um riesige Mengen Trinkwasser unbrauchbar zu machen. Sie ist biologisch schwer abbaubar.
  • Schädigung von Organismen: In Gewässern wirkt sie giftig auf Fische, Mikroorganismen und Pflanzen und bringt das ökologische Gleichgewicht ins Wanken.

3. Trennung von anderen Stoffen (Recycling-Problem)

Bremsflüssigkeit darf auf keinen Fall mit Altöl vermischt werden.

  • Wird Bremsflüssigkeit in den Altölbehälter gekippt, gilt das gesamte Öl als „verunreinigt“ und kann nicht mehr normal aufbereitet oder recycelt werden. Die Entsorgung dieses Gemisches wird dadurch extrem teuer und aufwendig.
  • Es handelt sich um zwei völlig unterschiedliche chemische Stoffgruppen (Mineralöl vs. Glykolbasis), die getrennte Entsorgungswege erfordern.

4. Besondere Eigenschaften (Hygroskopie)

Da Bremsflüssigkeit hygroskopisch ist (sie zieht aktiv Wasser aus der Luft an), verändert sie im Laufe der Zeit ihre Zusammensetzung. Wenn sie achtlos weggeschüttet wird, bindet sie Feuchtigkeit und Schadstoffe aus der Umgebung, was die unkontrollierte Ausbreitung im Boden beschleunigt.


Wie entsorgt man sie richtig?

  1. Fachwerkstatt: Wenn du den Bremsflüssigkeitswechsel in einer Werkstatt machen lässt, ist diese gesetzlich verpflichtet, die alte Flüssigkeit zu entsorgen.
  2. Handel: Verkäufer von Bremsflüssigkeit müssen diese (in der Regel in der entsprechenden Menge) zurücknehmen. Bewahre daher den Kassenbon auf.
  3. Wertstoffhof / Schadstoffmobil: Privatpersonen können alte Bremsflüssigkeit meist kostenlos oder gegen eine geringe Gebühr bei kommunalen Schadstoffsammelstellen abgeben.
  4. Originalbehälter: Transportiere die Flüssigkeit am besten im verschlossenen Originalbehälter oder einem deutlich beschrifteten, dichten Gefäß, damit keine Verwechslungsgefahr besteht.

Wichtig: Das Entsorgen über das Abwasser (Toilette/Gulli) oder den Hausmüll ist streng verboten und kann in Deutschland mit sehr hohen Bußgeldern geahndet werden.

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