Muss für einen Fahrradträger am Heck ein zusätzliches drittes Kennzeichen angebracht werden?
Die kurze Antwort lautet: Ja, in den allermeisten Fällen ist ein drittes Kennzeichen am Fahrradträger zwingend erforderlich.
Hier sind die Details und rechtlichen Hintergründe (für Deutschland):
1. Wann ist das Kennzeichen Pflicht?
Laut § 10 Abs. 9 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) muss ein Fahrradträger dann ein eigenes Kennzeichen haben, wenn er das hintere Kennzeichen des Autos ganz oder auch nur teilweise verdeckt. Da Fahrradträger am Heck fast immer das Kennzeichen verdecken, ist ein drittes Schild faktisch Standard.
2. Muss das Kennzeichen offiziell gesiegelt sein?
Nein. Das dritte Kennzeichen (auch "Wiederholungskennzeichen" genannt) benötigt keine amtlichen Stempel (also keine TÜV-Plakette und kein Stadtsiegel). Es muss lediglich die gleiche Nummer wie das Fahrzeugheck tragen.
3. Welche Anforderungen gibt es an das Kennzeichen?
- Identisch: Die Buchstaben- und Zahlenfolge muss exakt dem Kennzeichen des Autos entsprechen.
- Reflektierend: Es muss ein reflektierendes Kennzeichen sein (wie das normale Autoschild).
- Beleuchtung: Das Kennzeichen am Fahrradträger muss bei Dunkelheit beleuchtet sein. Der Träger muss daher über eine eigene Kennzeichenbeleuchtung verfügen, die über den Stecker mit dem Auto verbunden wird.
- Größe und Schrift: Es muss der DIN-Norm entsprechen (Standardmaß 520 mm x 110 mm, Euro-Feld links). "Selbstgemalte" Schilder aus Pappe oder Plastik sind nicht erlaubt.
4. Was passiert, wenn man ohne drittes Kennzeichen fährt?
Das Fahren ohne das vorgeschriebene Wiederholungskennzeichen gilt als Ordnungswidrigkeit.
- Bußgeld: In der Regel kostet dies etwa 20 Euro.
- Wichtig: Es handelt sich nicht um Kennzeichenmissbrauch, solange man nicht versucht zu täuschen, aber die Weiterfahrt kann von der Polizei untersagt werden, bis ein korrektes Schild angebracht ist.
5. Wo bekommt man das Kennzeichen?
Du kannst es bei jedem Schildermacher (oft direkt neben der Zulassungsstelle) oder günstig online bestellen. Du musst dafür nicht zur Zulassungsstelle gehen, da keine Stempel benötigt werden.
Zusammenfassend: Sobald der Träger oder die Fahrräder die Sicht auf das Kennzeichen am Auto behindern, musst du ein ungestempeltes, reflektierendes drittes Kennzeichen am Träger anbringen und für dessen Beleuchtung sorgen.