Darf ein Fahrradträger die Sicht auf die Rückleuchten oder das Kennzeichen verdecken?
Die kurze Antwort lautet: Nein, weder das Kennzeichen noch die Rückleuchten dürfen verdeckt sein.
Wenn ein Fahrradträger (oder die darauf transportierten Fahrräder) die Sicht auf diese Bauteile einschränkt, müssen entsprechende Vorkehrungen getroffen werden. Hier sind die Details nach deutschem Recht (StVZO):
1. Das Kennzeichen
Wenn der Fahrradträger das hintere Kennzeichen des Fahrzeugs auch nur teilweise verdeckt, ist ein Wiederholungskennzeichen erforderlich.
- Kein Umstecken: Das Original-Kennzeichen darf nicht vom Auto abmontiert und am Träger befestigt werden (es muss fest am Fahrzeug bleiben).
- Aussehen: Das dritte Kennzeichen muss dieselbe Nummer haben wie das Fahrzeugkennzeichen. Es muss reflektierend sein, aber es benötigt keine Stempelplaketten (Zulassungs- und TÜV-Siegel).
- Beleuchtung: Das Kennzeichen am Träger muss bei Dunkelheit beleuchtet sein.
2. Die Rückleuchten
Falls die Fahrräder oder der Träger die Rückleuchten (Rücklicht, Bremslicht, Blinker) verdecken, muss der Träger über eigene Leuchteinheiten verfügen.
- Diese müssen voll funktionsfähig sein und über den Elektro-Satz (7-poliger oder 13-poliger Stecker) mit dem Fahrzeug verbunden werden.
- Sichtwinkel: Es gibt gesetzlich vorgeschriebene Winkel, aus denen die Lichter sichtbar sein müssen. Da Fahrräder meist sehr nah am Heck sitzen, ist die Sichtbarkeit fast immer beeinträchtigt, weshalb fast alle Heck- und Kupplungsträger eigene Lichter haben.
3. Was passiert bei Verstößen?
Wenn Sie mit verdecktem Kennzeichen oder verdeckten Leuchten fahren, drohen Bußgelder:
- Verdecktes Kennzeichen: In der Regel ein Verwarnungsgeld von ca. 60 Euro.
- Fehlende/verdeckte Beleuchtung: Je nach Gefährdung zwischen 20 und 60 Euro (bei Gefährdung oder Unfall deutlich mehr).
- Ausland: Besonders in Ländern wie Italien oder Österreich sind die Regeln streng. In Italien und Spanien benötigen Sie zusätzlich oft eine spezielle, rot-weiß gestreifte Warntafel (in Italien 50x50 cm aus Aluminium).
Zusammenfassung für die Praxis:
Wenn Sie einen Träger für die Anhängerkupplung oder die Heckklappe nutzen, achten Sie darauf, dass dieser eine eigene Lichtleiste und einen Platz für das dritte Kennzeichen hat. Nur bei Dachträgern stellt sich dieses Problem normalerweise nicht.