Gibt es gesetzliche Grenzwerte für den Alkaloidgehalt im Mohn von Backwaren?

Melden

Ja, es gibt seit kurzem verbindliche gesetzliche Grenzwerte für den Alkaloidgehalt (speziell Morphin und Codein) in Mohn.

Hier sind die Details zur aktuellen Rechtslage:

1. Die gesetzliche Grundlage

Seit dem 1. Juli 2022 gelten EU-weite Höchstgehalte für Opiumalkaloide in Mohnsamen. Diese sind in der Verordnung (EU) 2023/915 (die die ältere Verordnung 1881/2006 abgelöst hat) festgeschrieben.

2. Die Grenzwerte

Der Grenzwert bezieht sich auf die Summe von Morphin und Codein, wobei Codein mit einem Faktor von 0,2 gewichtet wird (Morphinäquivalent).

  • Höchstwert: 20 mg/kg

Dieser Wert gilt für:

  • Ganze, gemahlene oder zerstoßene Mohnsamen, die für den Endverbraucher in den Verkehr gebracht werden.
  • Mohnsamen, die als Zutat in Backwaren verwendet werden.

3. Warum gibt es diese Grenzwerte?

Mohnsamen selbst enthalten natürlicherweise kaum Alkaloide. Allerdings können sie bei der Ernte mit dem Milchsaft der Kapsel verunreinigt werden, der hohe Mengen an Morphin und Codein enthält. Bei übermäßigem Verzehr von stark belastetem Mohn könnte es theoretisch zu gesundheitlichen Auswirkungen wie Schläfrigkeit oder Schwindel kommen.

4. Besonderheit bei Backwaren

Der Grenzwert von 20 mg/kg gilt primär für die Rohware (den Mohn), die für die Herstellung der Backware verwendet wird.

Für das fertige Endprodukt (z. B. das Mohnbrötchen oder den Mohnkuchen) gibt es keinen separaten, festen Grenzwert in der Verordnung, aber der Hersteller muss sicherstellen, dass die verwendeten Zutaten den Vorschriften entsprechen. Da durch das Waschen, Mahlen und vor allem durch das Backen (Hitze) der Gehalt an Alkaloiden massiv (um bis zu 30–90 %) reduziert wird, sind die Endprodukte in der Regel sehr sicher.

5. Was bedeutet das für Verbraucher?

  • Sicherheit: Durch die EU-weiten Grenzwerte ist sichergestellt, dass die Belastung so gering ist, dass selbst beim Verzehr größerer Mengen Mohngebäck keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu erwarten sind.
  • Drogentests: Früher konnten Mohnbrötchen manchmal zu „positiven“ Drogentests führen. Durch die niedrigen Grenzwerte ist dieses Risiko heute extrem minimiert, wenn auch bei sehr großen Mengen theoretisch nicht völlig ausgeschlossen.

Zusammenfassend: Ja, es gibt einen gesetzlichen Grenzwert von 20 mg/kg für Morphinäquivalente in Mohnsamen, der sicherstellt, dass Backwaren für den Verbraucher unbedenklich sind.

0