Dürfen Landbrote künstliche Zusatzstoffe und Enzyme enthalten, obwohl der Name Natürlichkeit suggeriert?

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Die kurze Antwort lautet: Ja, Landbrote dürfen künstliche Zusatzstoffe und Enzyme enthalten.

Der Begriff „Landbrot“ ist in Deutschland lebensmittelrechtlich nicht so streng geschützt, wie viele Verbraucher vermuten. Hier sind die Details, warum der Name oft mehr Natürlichkeit suggeriert, als im Produkt steckt:

1. Keine gesetzliche Definition für „Natürlichkeit“

Im Gegensatz zu Begriffen wie „Vollkornbrot“, für die es in den Leitsätzen für Brot und Kleingebäck exakte Vorgaben gibt (z. B. mindestens 90 % Vollkornanteil), ist „Landbrot“ ein eher traditioneller Begriff, der vor allem die Art und Form des Brotes beschreibt.

Ein Landbrot zeichnet sich meist aus durch:

  • Eine kräftige, bemehlte Kruste.
  • Eine rustikale Optik (meist rund oder oval).
  • Eine Mischung aus Roggen- und Weizenmehl.

Der Name allein verpflichtet den Hersteller jedoch nicht dazu, auf Zusatzstoffe zu verzichten.

2. Zusatzstoffe und die Zutatenliste

Wenn ein Landbrot im Supermarkt oder in einer Filialbäckerei verkauft wird, darf es die EU-weit zugelassenen Zusatzstoffe enthalten. Dazu gehören:

  • Emulgatoren (z. B. Lecithine oder Mono- und Diglyceride), damit der Teig maschinell besser verarbeitbar ist.
  • Säuerungsmittel (wie Zitronensäure), um die Gehzeit des Teiges zu verkürzen (Ersatz für lange Sauerteigführung).
  • Konservierungsstoffe (bei verpacktem Brot).
  • Mehlbehandlungsmittel (wie Ascorbinsäure).

Diese müssen in der Zutatenliste aufgeführt werden (bei loser Ware oft auf einem Schild oder in einem Ordner hinter der Theke).

3. Das „Enzym-Problem“ (Die unsichtbaren Helfer)

Besonders kritisch sehen Verbraucherschützer den Einsatz von technischen Enzymen. Enzyme werden eingesetzt, um:

  • Das Backvolumen zu vergrößern.
  • Die Kruste bräuner werden zu lassen.
  • Das Brot länger weich zu halten.

Der Haken: Enzyme gelten rechtlich meist als „technische Hilfsstoffe“. Da sie während des Backprozesses durch die Hitze inaktiviert werden und im Endprodukt keine Funktion mehr ausüben, müssen sie nicht in der Zutatenliste stehen. Das gilt für fast jedes konventionelle Brot, auch für das „rustikale Landbrot“.

4. Erwartung vs. Realität

Der Begriff „Landbrot“ weckt Assoziationen an Bauernhöfe, Tradition und Handwerk. Marketingtechnisch wird dies oft genutzt, um über die industrielle Herstellung hinwegzutäuschen. Ein „Landbrot“ aus der Backstation im Supermarkt ist ein hochstandardisiertes Industrieprodukt, das mit einem traditionell gebackenen Brot vom Handwerksbäcker (der auf lange Teigführung statt auf Chemie setzt) wenig gemeinsam hat.

Worauf kann man achten?

Wenn Sie ein Brot möchten, das wirklich frei von künstlichen Zusätzen ist, haben Sie zwei Möglichkeiten:

  1. Bio-Brot: In der ökologischen Brotherstellung sind die meisten Zusatzstoffe verboten. Enzyme aus gentechnisch veränderten Mikroorganismen sind komplett untersagt.
  2. Echter Handwerksbäcker: Fragen Sie gezielt nach „Clean Label“ oder nach Broten, die nur aus Mehl, Wasser, Salz und Hefe/Sauerteig bestehen. Ein guter Bäcker kann Ihnen Auskunft über die Teigruhe geben – je länger ein Teig ruht, desto weniger Zusatzstoffe sind nötig.

Fazit: Der Name „Landbrot“ ist primär ein Marketingbegriff für eine bestimmte Optik und Rezeptur (Roggenmisch), stellt aber kein Reinheitsgebot dar.

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