Darf man die Ankunftszeit auf der Parkscheibe minutengenau einstellen oder muss man immer auf die nächste halbe Stunde aufrunden?

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Nein, man darf die Ankunftszeit nicht minutengenau einstellen. Laut der deutschen Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist das sogar unzulässig.

Die Regelung ist eindeutig:

Man muss den Zeiger der Parkscheibe immer auf den Strich der halben Stunde einstellen, die dem Zeitpunkt des Anhaltens folgt.

Das bedeutet konkret:

  • Ankunft um 10:05 Uhr $\rightarrow$ Einstellung auf 10:30 Uhr.
  • Ankunft um 10:31 Uhr $\rightarrow$ Einstellung auf 11:00 Uhr.
  • Ankunft um 10:00 Uhr (punktgenau) $\rightarrow$ Einstellung auf 10:00 Uhr.

Warum ist das so?

Die Parkscheibe soll die Überwachung der Parkzeit vereinfachen. Das Aufrunden ist ein kleiner "Bonus" für den Autofahrer, da man dadurch je nach Ankunftszeit bis zu 29 Minuten Parkzeit geschenkt bekommt.

Was passiert bei falscher Einstellung?

Wenn Sie die Parkscheibe minutengenau zwischen die Markierungen stellen (was bei vielen Modellen gar nicht sauber möglich ist) oder gar abrunden, gilt die Parkscheibe als nicht ordnungsgemäß eingestellt. Das kann ein Bußgeld zur Folge haben, so als hätten Sie gar keine Parkscheibe im Auto liegen.

Wichtige Zusatzinfos:

  1. Design der Parkscheibe: Die Parkscheibe muss dem amtlichen Bild entsprechen (blau-weiß, Mindesthöhe 150 mm, Mindestbreite 110 mm). Werbemotive oder andere Farben auf der Vorderseite sind offiziell nicht erlaubt.
  2. Elektronische Parkscheiben: Diese sind erlaubt, sofern sie eine Typengenehmigung besitzen. Sie müssen sich beim Abstellen des Motors automatisch auf die nächste halbe Stunde einstellen und dürfen während des Parkens nicht "mitlaufen".
  3. Nicht nachstellen: Es ist verboten, zum Auto zurückzukehren und die Parkscheibe einfach weiterzudrehen, um die Parkzeit zu verlängern, ohne das Fahrzeug bewegt zu haben. Man muss den Parkplatz theoretisch einmal verlassen (einmal um den Block fahren reicht aus), um anderen Verkehrsteilnehmern die Chance auf den Platz zu geben.
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