Welche Mindestmaße muss eine Parkscheibe erfüllen, um bei einer Kontrolle als gültig anerkannt zu werden?
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Um in Deutschland bei einer Parkraumüberwachung als gültig anerkannt zu werden, muss eine Parkscheibe exakt den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) entsprechen.
Die Mindestmaße und das Aussehen sind in der Bild 318 der Anlage 3 zur StVO festgelegt:
1. Die Maße
- Breite: 110 mm (11 cm)
- Höhe: 150 mm (15 cm)
2. Das Aussehen (Zwingende Vorgaben)
- Farbe: Der Untergrund muss blau (weißes „P“ auf blauem Grund) sein.
- Beschriftung: Es muss das Wort „Ankunftszeit“ über dem Sichtfenster stehen.
- Ziffern: Die Parkscheibe muss eine 24-Stunden-Einteilung haben (halbstündliche Markierungen).
- Schriftart: Die Gestaltung muss dem amtlichen Muster entsprechen (DIN-Schrift).
3. Was ist nicht erlaubt?
- Andere Farben: Parkscheiben in Pink, Schwarz, Gelb oder mit Werbeaufdrucken auf der Vorderseite, die das offizielle Bild verfälschen, sind ungültig. Das kann zu einem Bußgeld führen, als hättest du gar keine Parkscheibe eingelegt.
- Zettel: Ein handgeschriebener Zettel mit der Ankunftszeit ist kein Ersatz für eine Parkscheibe.
- Größe: Kleinere Formate (z. B. Mini-Parkscheiben) sind offiziell nicht zulässig.
4. Besonderheit: Elektronische Parkscheiben
Elektronische Parkscheiben sind mittlerweile erlaubt, müssen aber folgende Bedingungen erfüllen:
- Sie benötigen eine Typgenehmigung (ECE-Genehmigung Nr. 10).
- Das Display muss nach dem Abstellen des Motors die Ankunftszeit automatisch auf die nächste halbe Stunde einstellen und darf sich danach nicht mehr verändern (keine mitlaufende Uhr).
- Auf der Vorderseite muss das blaue Parkplatz-Symbol (weißes P auf blauem Grund) abgebildet sein.
- Die Zeitangabe muss im 24-Stunden-Format erfolgen und mindestens 2 cm hoch sein.
Zusammenfassend: Wenn du eine klassische Parkscheibe aus Karton oder Kunststoff kaufst, achte darauf, dass sie genau 11 x 15 cm groß ist und keine auffällige Werbung auf der Vorderseite hat. Nur so bist du rechtlich auf der sicheren Seite.