Was passiert, wenn man bei einer Kontrolle ohne gültiges Ticket angetroffen wird?
Wenn man in Deutschland (und ähnlich in Österreich oder der Schweiz) ohne gültigen Fahrschein in Bus oder Bahn angetroffen wird – umgangssprachlich „Schwarzfahren“ genannt –, hat das meist mehrere Konsequenzen.
Hier ist der typische Ablauf und die Folgen:
1. Die Feststellung vor Ort
- Ausweispflicht: Die Kontrolleure fordern dich auf, einen gültigen Lichtbildausweis vorzuzeigen, um deine Personalien aufzunehmen.
- Fehlender Ausweis: Wenn du keinen Ausweis dabei hast oder dich weigerst, ihn zu zeigen, rufen die Kontrolleure meist die Polizei zur Identitätsfeststellung. Die Kontrolleure selbst dürfen dich bis zum Eintreffen der Polizei festhalten (Jedermann-Festnahmerecht), sofern du versuchst zu fliehen.
2. Das „Erhöhte Beförderungsentgelt“ (EBE)
Dies ist die zivilrechtliche Strafe des Verkehrsunternehmens.
- Kosten: In Deutschland beträgt dieses Entgelt in der Regel 60 Euro.
- Zahlungsfrist: Du erhältst einen Beleg. Den Betrag kannst du entweder direkt vor Ort (selten möglich), per Überweisung oder in einem Kundencenter bezahlen.
3. Sonderfall: Ticket vergessen
Wenn du eigentlich ein gültiges, personengebundenes Abo (z. B. ein Deutschlandticket oder eine Monatskarte mit Namen) besitzt, es aber nur zu Hause vergessen hast:
- Du musst den Vorfall trotzdem erst einmal aufnehmen lassen.
- Du kannst das Ticket innerhalb einer bestimmten Frist (meist 7 bis 14 Tage) im Kundencenter oder online nachreichen.
- In diesem Fall wird die Gebühr von 60 Euro auf eine Bearbeitungsgebühr reduziert (meist zwischen 5 und 10 Euro).
4. Strafrechtliche Konsequenzen
Schwarzfahren ist in Deutschland kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach § 265a StGB (Erschleichen von Leistungen).
- Ersttäter: Beim ersten Mal erstatten die meisten Verkehrsbetriebe noch keine Strafanzeige, sofern das EBE bezahlt wird. Es bleibt bei der zivilrechtlichen Forderung (den 60 Euro).
- Wiederholungstäter: Wer mehrfach (meist ab dem 2. oder 3. Mal innerhalb eines Jahres) erwischt wird, muss mit einer Strafanzeige rechnen. Dann folgt ein Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft. Dies kann zu Geldstrafen (Tagessätzen) oder in extremen Fällen sogar zu Freiheitsstrafen führen.
5. Hausverbot
Verkehrsunternehmen haben das Recht, gegenüber uneinsichtigen oder wiederholten Schwarzfahrern ein Hausverbot für ihre Fahrzeuge und Bahnhöfe auszusprechen. Wer dann trotzdem einsteigt, begeht zusätzlich Hausfriedensbruch.
Zusammenfassung: Was solltest du tun?
- Ruhig bleiben: Kooperiere mit den Kontrolleuren, um die Situation nicht eskalieren zu lassen.
- Beleg prüfen: Achte darauf, dass deine Daten korrekt aufgenommen wurden.
- Fristen einhalten: Zahle die 60 Euro pünktlich oder zeige dein vergessenes Ticket zeitnah vor, um Mahngebühren oder eine Anzeige zu vermeiden.
Hinweis: In manchen Städten gibt es politische Bestrebungen, Schwarzfahren von einer Straftat zu einer Ordnungswidrigkeit herabzustufen, aber aktuell (Stand 2024) ist es in Deutschland weiterhin eine Straftat.