Was passiert rechtlich, wenn die Parkzeit auf dem Ticket überschritten wird?
Wenn du die Parkzeit auf deinem Ticket überschreitest, hängt die rechtliche Folge maßgeblich davon ab, wo du parkst: auf öffentlichem Grund (Straße/städtischer Parkplatz) oder auf einem Privatgrundstück (Supermarkt, privates Parkhaus).
Hier ist die Aufschlüsselung der Konsequenzen:
1. Öffentlicher Raum (Städtische Parkplätze)
Hier greift die Straßenverkehrsordnung (StVO) in Verbindung mit dem Bußgeldkatalog. Wenn die Parkzeit abgelaufen ist, begehst du eine Ordnungswidrigkeit. Die Höhe des Verwarnungsgeldes ist seit der Reform 2021 gestaffelt:
- Bis zu 30 Minuten: 20 Euro
- Bis zu 1 Stunde: 25 Euro
- Bis zu 2 Stunden: 30 Euro
- Bis zu 3 Stunden: 35 Euro
- Über 3 Stunden: 40 Euro
Wichtig: Das "Nachwerfen" von Münzen oder das erneute Starten der Park-App ist nur bis zur angegebenen Höchstparkdauer erlaubt. Wer die Höchstparkdauer überschreitet, riskiert trotz bezahltem Ticket ein Knöllchen.
2. Private Parkplätze (Supermarkt, Kundenparkplätze)
Hier gilt nicht das öffentliche Verkehrsrecht, sondern das Zivilrecht. Mit dem Einfahren auf den Parkplatz schließt du einen Vertrag mit dem Betreiber ab. Die Bedingungen stehen meist auf großen Schildern an der Einfahrt.
- Vertragsstrafe: Statt eines Bußgeldes zahlst du eine Vertragsstrafe ("erhöhtes Parkentgelt"). Diese ist oft deutlich höher als städtische Bußgelder (häufig zwischen 25 und 50 Euro).
- Rechtmäßigkeit: Die Strafe muss verhältnismäßig sein und die Bedingungen müssen deutlich sichtbar ausgeschildert sein.
- Halterhaftung: Im Zivilrecht ist die Halterhaftung komplizierter. Der Betreiber muss eigentlich beweisen, wer das Auto gefahren hat. Dennoch fordern viele Firmen das Geld direkt vom Halter ein, was oft zu Rechtsstreitigkeiten führt.
3. Wann wird abgeschleppt?
Abschleppen ist die teuerste Konsequenz, passiert aber nicht sofort bei jeder Zeitüberschreitung.
- Öffentlicher Raum: Die Behörden dürfen abschleppen, wenn eine konkrete Behinderung vorliegt (z. B. Einfahrt blockiert) oder wenn das Fahrzeug bereits sehr lange (oft ab 1–3 Stunden Überschreitung, je nach Einzelfall) unberechtigt dort steht. Allein die abgelaufene Zeit reicht oft nicht für sofortiges Abschleppen aus (Verhältnismäßigkeit).
- Privatgrund: Der Besitzer darf dein Auto abschleppen lassen (Besitzstörung), muss aber oft die Kosten vorstrecken und sich das Geld von dir zurückholen. Er darf das Auto jedoch als "Pfand" einbehalten, bis die Abschleppkosten bezahlt sind (BGH-Urteil).
4. Weitere rechtliche Aspekte
- Punkte in Flensburg: Für einfaches Falschparken oder Zeitüberschreitung gibt es in der Regel keine Punkte.
- Widerspruch: Wenn du ein Knöllchen bekommst, kannst du Widerspruch einlegen (z. B. wenn der Parkautomat defekt war und du eine Parkscheibe genutzt hast). Bei defekten Automaten muss die Parkscheibe bis zur Höchstparkdauer verwendet werden.
- Vorsatz: Wer absichtlich kein Ticket zieht oder die Zeit massiv überschreitet, dem kann theoretisch Vorsatz unterstellt werden, was das Bußgeld verdoppeln könnte (in der Praxis bei Parkverstößen aber selten).
Zusammenfassung
Am günstigsten kommst du im öffentlichen Raum weg (ab 20 €). Am teuersten wird es auf Privatparkplätzen oder wenn abgeschleppt wird (hier können schnell 200 € bis 400 € zusammenkommen). Wenn du merkst, dass es länger dauert: Park-App nutzen (sofern möglich), da man diese oft von unterwegs verlängern kann.