Darf ein Feuerlöscher nach einer nur teilweisen Entleerung ohne erneute Prüfung wieder aufgehängt werden?

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Die kurze Antwort lautet: Nein, auf keinen Fall.

Ein Feuerlöscher darf nach einer auch nur teilweisen Entleerung oder kurzen Betätigung nicht einfach wieder an seinen Platz gehängt werden. Er gilt ab diesem Moment als nicht einsatzbereit.

Hier sind die wichtigsten Gründe dafür:

1. Schleichender Druckverlust

Sobald ein Feuerlöscher betätigt wurde, ist die Dichtung des Ventils nicht mehr hermetisch versiegelt. Selbst wenn das Manometer noch "grün" anzeigt, entweicht das Treibmittel (z. B. Stickstoff oder CO2) durch winzige Partikel des Löschmittels, die sich in der Dichtung festgesetzt haben. Innerhalb weniger Stunden oder Tage kann der Löscher komplett drucklos und damit funktionsunfähig sein.

2. Verstopfungsgefahr

Besonders bei Pulverlöschern setzen sich nach der Benutzung Pulverreste im Steigrohr, im Schlauch oder an der Düse fest. Diese Reste können durch Luftfeuchtigkeit verklumpen und das Gerät beim nächsten Einsatz komplett blockieren.

3. Haftung und Rechtliches

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): In Unternehmen ist vorgeschrieben, dass Feuerlöscheinrichtungen jederzeit voll funktionsfähig sein müssen. Ein benutzter Löscher erfüllt diese Anforderung nicht.
  • Versicherungsschutz: Im Falle eines Brandes kann die Versicherung die Leistung kürzen oder verweigern, wenn festgestellt wird, dass ein bereits benutzter und nicht gewarteter Feuerlöscher vorhanden war, der dann versagt hat.

4. Sicherheitsrisiko

Im Ernstfall verlassen Sie sich darauf, dass der Löscher funktioniert. Ein nur teilweise gefüllter oder druckloser Löscher wiegt Sie in trügerischer Sicherheit und kann im Brandfall lebensgefährliche Zeit kosten.


Was ist jetzt zu tun?

  1. Fachbetrieb kontaktieren: Geben Sie den Löscher an einen autorisierten Brandschutz-Fachbetrieb (Prüf- und Fülldienst).
  2. Wiederauffüllen oder Ersetzen: Der Fachmann wird den Löscher entleeren, reinigen, die Dichtungen prüfen, neues Löschmittel und Treibmittel einfüllen und ihn neu versiegeln. Bei günstigen Baumarkt-Löschern (oft Dauerdrucklöscher) ist ein Neukauf oft wirtschaftlicher als eine Wiederbefüllung.
  3. Ersatz bereitstellen: Solange der Löscher in der Wartung ist, muss (vor allem in gewerblichen Bereichen) für adäquaten Ersatz an dieser Stelle gesorgt werden.

Fazit: Auch wenn nur ein "kurzer Spritzer" abgegeben wurde – der Löscher muss fachmännisch gewartet werden, bevor er wieder als einsatzbereit gelten darf.