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Darf ein Feuerlöscher nach einer nur teilweisen Entleerung ohne erneute Prüfung wieder aufgehängt werden?
Die kurze Antwort lautet: Nein, auf keinen Fall. Ein Feuerlöscher darf nach einer auch nur teilweisen Entleerung oder kurzen Betätigung nicht einfach wieder an seinen Platz gehängt werden. Er gilt ab diesem Moment als nicht einsatzbereit ...