An wen wendet man sich, wenn der Parkticket-Automat defekt ist?

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Wenn ein Parkscheinautomat defekt ist, dürfen Sie in der Regel trotzdem dort parken, müssen aber bestimmte Regeln befolgen, um kein Bußgeld zu riskieren. Hier ist das richtige Vorgehen:

1. Prüfen Sie, ob es andere Automaten gibt

Schauen Sie sich um: Wenn in sichtbarer Nähe (meist auf demselben Parkplatz oder im selben Straßenabschnitt) ein weiterer funktionierender Automat steht, müssen Sie diesen nutzen. Nur wenn alle erreichbaren Automaten defekt sind, gilt die Sonderregelung.

2. Die Parkscheibe nutzen (Pflicht!)

Wenn der Automat defekt ist, tritt laut Straßenverkehrsordnung (StVO § 13) die Parkscheibe an dessen Stelle.

  • Legen Sie die Parkscheibe gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe.
  • Stellen Sie die Ankunftszeit auf die nächste volle oder halbe Stunde ein (Beispiel: Ankunft 10:05 Uhr -> Parkscheibe auf 10:30 Uhr).
  • Wichtig: Sie dürfen nur so lange parken, wie es die Höchstparkdauer an diesem Ort erlaubt (z. B. 2 Stunden).

3. Den Defekt melden

Am Automaten befindet sich fast immer eine Service-Telefonnummer oder eine Störungsnummer des Betreibers (Stadtverwaltung, Stadtwerke oder private Firmen wie Contipark/APCOA).

  • Rufen Sie dort an und melden Sie den Defekt.
  • Notieren Sie sich für den Notfall den Zeitpunkt des Anrufs und den Namen des Gesprächspartners.

4. Beweise sichern

Falls Sie dennoch ein Knöllchen bekommen, sollten Sie beweisen können, dass der Automat defekt war:

  • Machen Sie ein Foto vom Display des Automaten (auf dem die Fehlermeldung oder „Außer Betrieb“ steht).
  • Fotografieren Sie auch die Automaten-Nummer (meist ein Aufkleber an der Seite).
  • Fotografieren Sie Ihr Auto mit der korrekt eingelegten Parkscheibe.

5. Alternative: Handy-Parken

In vielen Städten gibt es Apps (wie EasyPark, PayByPhone etc.). Prüfen Sie, ob eine Zone für Handyparken ausgeschildert ist. Das ist oft stressfreier als der Streit um einen defekten Automaten.


Zusammenfassung: An wen wendet man sich im Ernstfall?

  • Bei einer Störung: An die Telefonnummer, die direkt auf dem Automaten steht.
  • Bei einem unberechtigten Bußgeld: An die Stelle, die den Strafzettel ausgestellt hat (Ordnungsamt der Stadt oder die private Parkplatzgesellschaft). Hier legen Sie dann Ihre Fotos und Notizen als Beweis vor.

Wichtig: Ein Zettel hinter der Windscheibe mit der Aufschrift „Automat defekt“ reicht rechtlich nicht aus – die Parkscheibe ist zwingend erforderlich!