Wie hoch ist die Entschädigung bei einem verlorenen Parkticket?

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Es gibt keinen gesetzlich festgelegten Pauschalbetrag für ein verlorenes Parkticket. Die Höhe der Entschädigung (oft als „Bearbeitungsgebühr“ oder „Pauschalbetrag“ bezeichnet) hängt vom jeweiligen Parkhausbetreiber ab und ist in dessen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) festgelegt.

Hier ist ein Überblick, womit Sie rechnen müssen:

1. Übliche Kosten

In den meisten deutschen Parkhäusern liegt die Gebühr für ein verlorenes Ticket zwischen 10 € und 45 €.

  • Häufigster Fall: Oft wird der maximale Tagessatz (z. B. 20 € oder 25 €) plus eine zusätzliche Gebühr für den Kartenverlust (ca. 5 € bis 10 €) berechnet.
  • In teuren Innenstadtlagen oder an Flughäfen kann dieser Betrag auch deutlich höher ausfallen (bis zu 50 € oder mehr pro Tag).

2. Wie wird der Betrag ermittelt?

Da der Betreiber nicht nachvollziehen kann, wie lange Sie tatsächlich im Parkhaus standen, greift eine Pauschalregelung:

  • Pauschalbetrag: In den AGB steht meist ein fester Betrag für den Ticketverlust.
  • Tatsächliche Dauer: Wenn Sie nachweisen können, dass Sie erst kurz zuvor eingefahren sind (z. B. durch einen Beleg aus einem Geschäft oder eine Park-App), lassen manche Betreiber mit sich reden und berechnen nur die tatsächliche Zeit plus eine kleine Bearbeitungsgebühr.

3. Rechtliche Grenzen

Der Betreiber darf keine „Strafen“ verlangen, sondern nur einen Schadensersatz, der dem gewöhnlichen Schaden entspricht.

  • Die Gebühr darf nicht unverhältnismäßig hoch sein.
  • Laut Rechtsprechung (z. B. BGH) müssen Pauschalen für Schadensersatz dem Kunden die Möglichkeit lassen, nachzuweisen, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.

4. Was sollten Sie tun?

  1. Kassenautomat prüfen: Viele moderne Automaten haben eine Taste „Ticket verloren“. Dort wird direkt der festgelegte Pauschalbetrag angezeigt und Sie können bezahlen, um ein Ausfahrticket zu erhalten.
  2. Service-Knopf drücken: Wenn kein Automat hilft, drücken Sie die Ruftaste (Gegensprechanlage) am Automaten oder an der Schranke. Das Personal kann Ihnen weiterhelfen.
  3. Beleg aufbewahren: Lassen Sie sich die Zahlung quittieren. Falls Sie das Ticket später im Auto finden, erstatten einige Betreiber die Differenz zurück, wenn Sie das alte Ticket und den Beleg einreichen.

Tipp: Schauen Sie vor dem Bezahlen auf die Preistafel an der Einfahrt oder am Kassenautomaten. Dort muss die Gebühr für den Ticketverlust in den AGB aufgeführt sein.

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