Was passiert, wenn das Parkticket unleserlich oder beschädigt ist?

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Das Vorgehen hängt stark davon ab, wo Sie parken (z. B. in einem Parkhaus mit Schranke oder auf einem öffentlichen Parkplatz mit Parkscheinautomat).

Hier sind die verschiedenen Szenarien und was Sie tun sollten:

1. Im Parkhaus oder auf umzäunten Parkplätzen (mit Schranke)

Wenn das Ticket beim Bezahlen am Automaten nicht gelesen werden kann oder die Schranke bei der Ausfahrt nicht öffnet:

  • Infoknopf drücken: Jeder Kassenautomat und jede Schrankenanlage hat einen Rufknopf. Drücken Sie diesen, um mit einem Mitarbeiter oder der Zentrale verbunden zu werden.
  • Pauschalgebühr: Wenn das Ticket komplett unleserlich oder verloren ist, verlangen viele Betreiber eine Pauschale für ein „verlorenes Ticket“. Diese liegt oft zwischen 10 und 30 Euro (manchmal auch der Tagessatz).
  • Nachweis versuchen: Falls Sie nachweisen können, wann Sie eingefahren sind (z. B. durch ein Foto des Tickets direkt nach dem Ziehen oder einen Beleg), lassen manche Betreiber mit sich reden und berechnen nur die tatsächliche Zeit.

2. Auf öffentlichen Parkplätzen (Parkschein hinter der Scheibe)

Wenn Sie einen Parkschein gezogen haben, dieser aber durch Sonne, Feuchtigkeit oder Beschädigung für das Ordnungsamt nicht mehr lesbar ist:

  • Das Risiko: Ein unleserlicher Parkschein wird meist so behandelt, als hätten Sie gar keinen. Die Folge ist ein Verwarnungsgeld („Knöllchen“).
  • Nachweispflicht: Sie sind als Autofahrer dafür verantwortlich, dass der Parkschein „gut lesbar“ ausgelegt ist (§ 13 StVO).
  • Was tun, wenn Sie ein Knöllchen bekommen?
    • Ticket aufbewahren! Werfen Sie das beschädigte Original auf keinen Fall weg.
    • Einspruch einlegen: Wenn Sie noch Reste des Tickets haben (z. B. die Uhrzeit oder das Datum sind noch schwach erkennbar), können Sie gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen. Schicken Sie ein Foto des Tickets und das Original als Beweis mit. Oft wird das Verfahren dann aus Kulanz eingestellt.

3. Private Parkplatzüberwachung (z. B. Supermarktparkplätze)

Hier gelten ähnliche Regeln wie im öffentlichen Raum, aber die Strafen („Vertragsstrafen“) sind oft deutlich höher (20–40 Euro).

  • Sofort melden: Wenn Sie bemerken, dass das Ticket unleserlich ist, suchen Sie sofort Kontakt zum Betreiber (Telefonnummer steht meist auf den Hinweisschildern).
  • Einkaufsbeleg nutzen: Bei Supermärkten lässt sich die Parkdauer oft über den Kassenbon belegen. Wenn Sie nachweisen können, dass Sie während der Zeit im Laden waren, wird die Strafe oft storniert.

Tipps zur Vorbeugung

  1. Foto machen: Machen Sie direkt nach dem Ziehen des Tickets ein schnelles Foto mit dem Handy. Das dient im Ernstfall als Beweis für die Uhrzeit und die Gültigkeit.
  2. Hitzeschutz: Parkscheine bestehen oft aus Thermopapier. Legen Sie sie nicht direkt über die Lüftungsschlitze oder an Stellen, die extrem heiß werden (das Papier verfärbt sich sonst komplett schwarz).
  3. Apps nutzen: In vielen Städten und auf vielen Parkplätzen können Sie Apps (wie EasyPark, PayByPhone etc.) nutzen. Dann gibt es kein physisches Ticket mehr, das beschädigt werden könnte.

Zusammenfassend: Ein unleserliches Ticket schützt nicht vor einer Strafe, aber mit dem Originalbeleg und etwas Hartnäckigkeit lässt sich ein Bußgeld im Nachhinein oft abwenden.

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